Das beginnt bei dem Verzicht auf alle unnötigen Zwischenschritte. Es kann sich jetzt das Jugendamt direkt an die Zentralbehörde, das BMJ, wenden, ohne dass dazwischen irgendwelche Gerichtsorgane kontaktiert werden müssen.
Besonders wichtig erscheint mir die in diesem Gesetz vorgesehene großzügige, aber auch kostenbewusste Verfahrenshilferegelung, die die Beigabe eines Rechtsanwalts für unter 21 Jahre alte, im Ausland lebende, auf Unterhalt angewiesene Antragsteller erlaubt.
Schließlich sollen nun auch notwendige Auskünfte vorweg – natürlich entsprechend den Datenschutzgrundsätzen – erlangt und sehr eingeschränkt an die korrespondierenden Zentralbehörden im Ausland weitergegeben werden können. Auch diese Regelung verfolgt den Zweck, den Parteien und den Gerichten erfolglose Antragstellungen zu ersparen und einfach die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern.
Insgesamt ist es also im Ergebnis ein Beitrag zu einer einfacheren, rascheren und wirksameren Durchsetzung für Unterhaltsansprüche bei Auslandsbezügen. Damit wird ausschließlich die Position des Unterhaltsberechtigten gestärkt, da es unterhaltspflichtigen Angehörigen in Zukunft auch schwerer fallen wird – das muss man schon sagen –, durch Übersiedlungen die Erfüllung berechtigter Ansprüche ihrer Kinder oder Ehepartner zu erschweren oder gar zu vereiteln. Das wird durch dieses Gesetz nicht mehr möglich sein.
Diesem Anliegen des Gesetzes zugunsten des Unterhaltsberechtigten kann man aus meiner Sicht eigentlich nur zustimmen, denn letztlich geht es hier ja um eine Regelung zugunsten der Schwächsten in unserer Gesellschaft, zugunsten der Kinder. Daher bin ich – um auf das einzugehen, was Kollege Steinhauser gesagt hat – auch immer sehr offen für Gespräche über weitere Verbesserungen im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes, für das ich zuständig bin, aber auch darüber hinaus, denn letztlich steht es uns allen gut an, für Regelungen einzutreten, die im Interesse der Kinder gelegen sind, und Verbesserungen in diesem Bereich auch tatsächlich zu erreichen.
Dieses Gesetz ist eine Verbesserung, und so gesehen bitte ich um eine möglichst breite Zustimmung dazu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 88 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (89 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Konsumentenschutzgesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden und
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite