Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 94

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das sind nur ein paar Beispiele; es gibt mehrere, und es gibt auch ein paar Unklarhei­ten in diesem Gesetz. Es gibt auch insofern einen sinnvollen Abänderungsantrag der Frau Kollegin Meinl-Reisinger und des Herrn Kollegen Vetter, den wir an sich auch un­terstützen. Wir sind allerdings der Meinung, dass dieser Gesetzentwurf insgesamt ei­ner Überarbeitung bedarf. Bei genauerem Durchschauen und vor allem bei Kontakt mit der Praxis stellt sich einfach heraus, dass das unpraktikabel ist.

Wir stellen daher den Antrag auf Rückverweisung dieser Regierungsvorlage, den ich hiemit verlese. Und zwar stelle ich den Antrag, den „Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage ...: Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Ge­setzbuch, das Konsumentenschutzgesetz und das Verbraucherbehörden-Koopera­tionsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge ... erlassen wird ..., an den Justizaus­schuss rückzuverweisen“.

*****

Ich bitte um Verständnis, dass wir hier zuerst noch die Praxis miteinbeziehen müssen, ein paar Unklarheiten beseitigen müssen und dann diese Regelung sinnvoll beschlie­ßen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.

 


14.18.19

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Der Verbraucher ist für die Wirtschaft das, was für die Politik der Wähler ist. – Dieses Zitat eines Wirtschaftspublizisten aus den USA kann ich nur unterstreichen und für richtig befinden, denn eine funktionierende Wirtschaft braucht beides, den Verbraucher und die Unternehmer.

Der Wortlaut dieser Vorlage ist etwas sperrig: Verbraucherrechte-Richtlinie-Umset­zungsgesetz, kurz VRUG. Es werden mit diesem Gesetz, mit dieser Gesetzesvorlage die Spielregeln zwischen dem Verbraucher und den Unternehmern europaweit harmo­nisiert, und zwar in den Bereichen, in denen es um Geschäfte geht, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Denken Sie insbesondere an die Regelungen, die notwendig sind, um europaweit den Handel vor allem im Internet zu regeln, der in den letzten Jahren extrem stark zugenommen hat.

Der Verbraucher wird in den meisten Fällen eine Möglichkeit erhalten, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten, und das relativ formfrei. Beim Vertragsab­schluss muss der Unternehmer, wie auch Herr Kollege Stefan vorhin ausgeführt hat, dem Verbraucher eine umfassende Information geben.

Ich weiß, das ist ein Aufwand für die Unternehmer. Allerdings regelt die EU-Richtlinie im Anhang die entsprechenden Unterlagen, nämlich die Formulare, die zu einer Stan­dardisierung und einer Vereinfachung dieser Informationspflicht, aber auch des Rück­trittsrechts führen. Überall dort, wo man standardisiert vereinfachen kann, schlägt die Richtlinie vor, wie das zu tun ist.

Ansetzen muss man natürlich auf der europäischen Ebene, wenn man eine Richtlinie zur Umsetzung bekommt. Daher bin ich unserem Othmar Karas sehr dankbar dafür, dass er sich den Abbau bürokratischer Hürden zum Schwerpunkt seiner Europapolitik gemacht hat.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite