Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 95

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Im Verbraucherrecht gilt wie sonst auch: Die Richtschnur des Gesetzgebers muss der faire Interessenausgleich sein. Eine starke Rechtsposition für Verbraucher und die Ver­meidung von unzumutbaren Belastungen für Unternehmer sind kein Widerspruch. Im Bewusstsein dieser Ziele haben wir, denke ich, eine sehr ausgewogene Regelung ge­schaffen und dieses Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz heute entspre­chend zur Abstimmung gebracht. 28 Mitgliedstaaten der EU werden ab 13. Juni klare Regelungen zu diesem Thema des Verbraucherschutzes haben.

Ich erlaube mir, an dieser Stelle wieder darauf hinzuweisen, dass nichts wichtiger ist, als am 25. Mai zur EU-Wahl zu gehen; denn diese Richtlinie wurde nach dem neuen Gesetzgebungsverfahren der EU unter gleichberechtigter Mitwirkung des Europäi­schen Parlaments erlassen, und Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir alle ha­ben die Möglichkeit, im Rahmen unseres Wahlganges zum Europäischen Parlament da entsprechend mitzugestalten.

Mit dieser Rechtsvereinheitlichung wird auch das grenzüberschreitende Wirtschaften im europäischen Raum klarer. Daher ersuche ich Sie, verehrte Kollegen und Kollegin­nen, die Sie im Justizausschuss dieser Regierungsvorlage bis jetzt nicht die Zustim­mung erteilt haben, noch einmal darüber nachzudenken und dieser Vereinheitlichung und Umsetzung dieser Richtlinie heute doch die Zustimmung zu geben. – Danke. (Bei­fall bei ÖVP und SPÖ.)

14.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


14.22.05

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Grüß Gott, Herr Präsident! Grüß Gott, Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren Zuseher!

Natürlich ist eine EU-Richtlinie umzusetzen, no na. Das muss eine Regierung machen, sonst gibt es die entsprechenden Sanktionen. Das heißt aber nicht, dass man zu je­dem Punkt Ja sagen und jede EU-Richtlinie kritiklos übernehmen muss. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Meine Vorrednerin hat gesagt, ein Parteikollege von ihr setzt sich in der EU sehr für den Bürokratieabbau ein. Das mag ja löblich sein. Aber worum es hier in Wirklichkeit geht, ist der Aufbau von Bürokratie. „Die Presse“ hat vor ein paar Tagen zu diesem Thema geschrieben: „Konsumentenschutz durch Zettelwirtschaft.“

Meine Damen und Herren, hier geht es in Wirklichkeit darum – da wir ja schauen, dass es eine Gründerwelle und eine Entfesselung gibt, dass alle möglichen Leute Unterneh­mer werden sollen –, dass man genau diese Leute mit Zetteln zuschüttet und sie ver­pflichtet, Verträge zu machen, schriftlich aufzuklären, und so weiter, und zwar in einer Zeit, wo das, was zu reparieren wäre, vielleicht schon vorbei ist.

Tacitus hat einmal gesagt: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“

Hier haben wir einen Anlassfall, wo wir dieses Thema einmal in die Hand nehmen soll­ten. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine, wenn ich das so sagen darf, Rechtsanwaltskammer hat ein besonders schönes Beispiel ausgesandt: Ein Bürger wird verhaftet, kommt auf das Polizeikommissariat und macht von seinem Recht, einen Anwalt beizuziehen, Gebrauch. Bisher hatte er keinen. Der Verteidiger kommt. Was muss er machen?

Erstens: Den Festgenommenen gemäß § 4 Abs. 1 in der durch § 5 Abs. 1 festgelegten Form schriftlich auf Papier informieren.

Zweitens: Sich die Ausfolgung dieser Informationserteilung gemäß § 5 Abs. 2 auf Pa­pier bestätigen lassen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite