Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 97

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Wenn es tatsächlich in dem einen oder anderen Fall Auslegungen gibt, wo ein Gericht sagt, man könne dem Gesetzgeber eine Absicht in diesem Sinn nicht unterstellen – denn diese Textstelle könnte man auch präziser fassen, das mag ich vielleicht einräu­men –, dann wird man hier entsprechend nachbessern.

Daher ist es aus meiner Sicht wichtig, dass im Rahmen des Entstehungsprozesses dieses Gesetzes heute auch hier vonseiten des Herrn Bundesministers und auch der Abgeordneten klargelegt wird, dass diese Fälle, die auch Kollege Stefan dargestellt hat, von diesem Gesetz nicht umfasst sind, sondern dass es ausschließlich um Hot­lines geht.

In Summe muss man sagen, dass endlich einmal auch diese Button-Lösung sicherge­stellt ist, wonach Kunden nur dann Rechtsgeschäfte über Telekommunikation und EDV abschließen, wenn sie abschließend von sich aus ein Zeichen setzen, dass der Vertrag in Kraft getreten ist – anstatt dass der Vertrag per se quasi irgendwie entsteht und der Kunde oft gar nicht das Bewusstsein hatte, dass er einen Vertrag eingegangen ist. Die­ser Zustand ist unerträglich.

Ich darf noch einmal sagen: Desinformation und Unkenntnis können nicht der Turbo der Wirtschaft sein. Daher ist diese Novelle eine gute. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Rei­singer. – Bitte.

 


14.29.04

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Meine erste Kritik an diesem VRUG richtet sich auch ge­gen die EU-Richtlinie. Frau Kollegin, ich gebe Ihnen völlig recht, das ursprüngliche Pro­blem ist diese Richtlinie, die umzusetzen ist. Im Übrigen ist Österreich da schon etwas verspätet, denn die Umsetzung hätte eigentlich schon bis 13. Dezember erfolgen sol­len, damit die Unternehmen genügend Zeit haben, sich vorzubereiten und die entspre­chenden Adaptierungen vorzunehmen.

Das Kernproblem ist die EU-Richtlinie, da gebe ich Ihnen recht. Aber auch der von Ih­nen angesprochene Abgeordnete, der sich für Bürokratieabbau einsetzt, hat dieser Richtlinie zugestimmt, möchte ich Ihnen nur sagen.

Ich wollte eigentlich EU-Wahlkampf vermeiden, aber meiner Meinung nach ist das ein Zeichen dafür, dass liberale Kräfte im Europäischen Parlament gestärkt gehören. – Verzeihen Sie mir das. (Beifall bei den NEOS.)

Worum geht es da? – Ich teile das Ziel eines informierten Verbrauchers, aber – und da widerspreche ich Ihnen, Herr Kollege Jarolim – meine tiefe Überzeugung ist, dass ein Wust an Informationen, an Formblättern, die gegeben werden, letztlich dieses Ziel ei­gentlich sogar konterkariert.

Was passiert denn da? – Der Verbraucher wird mit einem Zettelwerk konfrontiert, das er – und das wissen wir alle – mehr oder weniger ungelesen zur Kenntnis nimmt. Das heißt, dieses vorgegaukelte Mehr an Information schafft in Wahrheit unmündige Kon­sumenten, die sich dann eigentlich gar nicht informieren über ihre tatsächlichen Rech­te. Also ich glaube, einen starken Verbraucherschutz schaffen wir mit mehr Zettel­wirtschaft nicht. (Beifall der Abgeordneten Mlinar und Vetter.)

Das ist sozusagen die Kritik an dieser Richtlinie, die meiner Meinung nach nicht von einem mündigen Konsumenten ausgeht und auch nicht das Ziel hat, einen mündigen Konsumenten zu schaffen, sondern letztlich in die Unmündigkeit führt.

 


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