Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 101

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darstellen. Das beweisen zum Beispiel die von der Arbeiterkammer Kärnten jüngst ge­sammelten Beschwerden über einen Telekommunikationsanbieter, der über aggres­sives Telefonmarketing versucht, neue Kunden beziehungsweise Kundinnen zu akqui­rieren. Da reichen die derzeitigen Regelungen nicht aus. Wir werden uns genau an­schauen, ob die neuen Regelungen hier zu einer Verbesserung führen werden.

Alles in allem ist die Umsetzung zu begrüßen, weshalb wir dieser Vorlage auch zustim­men werden. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

14.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.38.24

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zuallererst auf das eingehen, was Kollege Justizsprecher Dr. Vetter hier gesagt hat. Zum einen möchte ich, um ihn zu beruhigen, ausdrücklich und von Amts wegen festhalten, dass dieses zu beschließende Gesetz, die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie, vom Anwendungsbereich her die Festnahme von Personen durch Sicherheitsbehörden mit Sicherheit nicht umfasst. Also da kann ich, glaube ich, beruhigen.

Aber zum Zweiten muss ich dir, lieber Justizsprecher, wirklich massiv widersprechen; ich weiß ja, wie gerne du zu Recht auch deinen Tacitus zitierst, nämlich diesen schö­nen Satz: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen“.

In diesem Fall ist das falsch. Es war wirklich schon dringend notwendig, ein Gesetz zu machen, denn – das ist richtig, keine Frage – wir sind hier schon sehr, sehr spät dran mit der Umsetzung dieser Richtlinie. Wir haben in meinem Bereich alles getan, um das zu beschleunigen, aber es ist wirklich knapp geworden. Das ist zuzugeben.

Ich stehe auch nicht an, zu sagen: Vielleicht hätte sich die eine oder andere kleine Unsicherheit in der Regelung oder im Regelungsentwurf noch vermeiden lassen, wenn man mehr Zeit gehabt hätte. Wir hatten sie nicht. Was aber nicht heißt, dass das Gan­ze insgesamt ein schlechtes Paket wäre. Das ist es mit Sicherheit nicht. Alles in allem bringt es wirklich Fortschritte und Verbesserungen im Sinne des Konsumentenrechts.

Überhaupt gehen ja die Änderungen, die hier jetzt enthalten sind, teilweise durchaus über die Richtlinie hinaus. Und es ist damit klar, dass die Richtlinie mit diesem Rege­lungsentwurf vollinhaltlich umgesetzt wurde und darüber hinaus eben auch weitere Verbesserungen im Sinne des Konsumentenschutzes erzielt werden würden.

Freilich ist mir klar, dass vieles in dieser Richtlinie zum Beispiel aus der Sicht der Wirt­schaft schon zu weit geht und dass man dort die regulativen Bürden der Richtlinie als zu groß erachtet – das weiß ich schon! Freilich wird es dann auch sehr skeptisch gese­hen, wenn Regelungen in dieser Richtlinie aus systematischen Gründen innerstaatlich da oder dort auch noch über das erforderliche Maß hinaus erstreckt werden – auch das wurde kritisiert. Ja, das ist mir klar!

Auf der anderen Seite ist mir aber auch bewusst, dass man sich aus den Reihen des Verbraucherschutzes noch mehr gewünscht hätte, in einigen Punkten noch weiter über die Richtlinien hinausgehen wollte. – Ja, was soll ich Ihnen sagen? Der jetzt vorliegen­de Entwurf ist ein, wie ich glaube, sinnvoller und tragfähiger Kompromiss zwischen diesen beiden Standpunkten, ein Kompromiss, der nach umfassenden und durchaus langwierigen, intensiven Verhandlungen und Erörterungen zustande gekommen ist, in die zuletzt auch Kollege Hundstorfer und ich selbst persönlich eingebunden waren.

 


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