Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 120

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Meine Damen und Herren, ich mache darauf aufmerksam, dass während des Abstim­mungsvorgangs ... (Abg. Kopf: Nein, das kann nicht verhindert werden! Der Zutritt ist jederzeit möglich!) Der Zutritt wird natürlich nicht verhindert. (Abg. Kopf: Die haben wir schon gehabt, die Debatte! Der Zutritt ist jederzeit möglich! He-Rufe bei SPÖ und ÖVP in Richtung einiger den Saal betretender Abgeordneter von Grünen und FPÖ. Ruf bei der ÖVP: Die rufen alle herein! Das geht nicht!)

Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe! Wir zählen jetzt noch einmal durch. (Abg. Krainer: Das Problem ist, das Verhältnis ändert sich ständig! – Unruhe im Saal.) Meine Damen und Herren, die Aufregung ist umsonst. (Abg. Neubauer auf Abg. Fekter deutend, die in den Reihen der SPÖ sitzt : Die Kollegin Fekter sitzt am falschen Platz! Das gilt nicht!) Der Antrag wurde abgelehnt (Oh-Rufe bei der ÖVP Abg. Glawisch­nig-Piesczek: Wie viel zu wie viel?), und zwar mit 45 zu 72, haben wir nachgezählt.

15.46.55Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die Verhandlungen über den Punkt 8 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte. (Unruhe im Saal.)

Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe! Herr Abgeordneter Ofenauer ist am Wort und erwartet Ihre Aufmerksamkeit!

 


15.47.49

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es geht jetzt um das Strafgesetzbuch beziehungsweise um die Reformgruppe zur Erlassung eines neuen Strafgesetzbuches.

Das bestehende Strafgesetzbuch, das StGB 1974, wird am 1. Jänner 2015 40 Jahre in Kraft sein. Nach vier Jahrzehnten hat sich nicht nur die Gesellschaft verändert, son­dern auch die technischen Möglichkeiten haben sich weiterentwickelt, weshalb es not­wendig ist, dieses Gesetz zu überarbeiten.

Diese Veränderungen, die sich ergeben haben, müssen berücksichtigt werden, und die Schwerpunkte in einem Strafgesetzbuch müssen 2015 andere sein als beim Inkrafttre­ten des derzeit gültigen StGB im Jahre 1975.

Meine Damen und Herren, Strafrecht ist kein Wohlfühlthema, denn mit dem Strafrecht geben wir vor, welches Verhalten mit Strafe belegt werden soll und welches nicht. Das Strafrecht ist ein wesentlicher Teil unserer Rechtsordnung, denn es bringt die Werte­haltung einer Gesellschaft zum Ausdruck. Deshalb haben Änderungen im Strafgesetz­buch immer besondere Relevanz.

Am 27. Februar 2013 wurde im Justizministerium eine Reformgruppe zum Strafgesetz­buch eingerichtet. Herr Justizminister Brandstetter hat dankenswerterweise gleich von Beginn an den Fokus auf eine umfangreiche und rasche Novellierung des Strafgesetz­buches gelegt. Ursprünglich sollte die Reformgruppe aufgefordert werden, einen vier­teljährlichen Bericht zu ihrer Arbeit abzugeben. Meiner Meinung nach ist aber die Ar­beit an der Novellierung des Strafgesetzbuches wichtiger, als Berichte zu schreiben. Die Berichte, die gefordert wurden, sind außerdem ohnehin nicht mehr notwendig, weil die Reformgruppe ihre Arbeit im Sommer beendet haben wird. Es wurde deshalb auch ein entsprechender Abänderungsantrag eingebracht, der den Bundesminister für Justiz auffordert, dem Nationalrat bis Ende Oktober 2014 den Schlussbericht der Reform­gruppe zu übermitteln. (Unruhe im Saal.)

Meine Damen und Herren, die Änderung des Strafgesetzbuches

 


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