Präsident Ing. Norbert Hofer: Entschuldigen Sie, Herr Kollege! Meine Damen und Herren, es ist für den Redner sehr unangenehm, weil es wirklich sehr laut im Saal ist. Ich bitte Sie darum, etwas ruhiger zu sein! – Danke schön.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (fortsetzend): Es ist eine große rechtspolitische Aufgabe, ein Strafgesetzbuch zu ändern, und wir werden daher mit entsprechendem Augenmaß vorgehen. Die Verhältnismäßigkeit von Strafen oder das Cyber-Strafrecht sind dabei nur zwei Beispiele, die einer Änderung bedürfen.
Die Reformgruppe wird uns Möglichkeiten aufzeigen und die Grundlage für die Novellierung des Strafgesetzbuches liefern. Die Gewichtung der Maßnahmen ist aber Aufgabe der Politik, und hier sind wir gefordert, mit Bedacht und nach breiter Diskussion im Parlament einen Konsens zu erzielen.
Ich hoffe darauf, dass wir diesen Konsens erzielen werden, und bin mir sicher, dass wir auch einen gemeinsamen Beschluss schaffen werden. Das wäre ein Zeichen für eine gute Zusammenarbeit. (Beifall bei der ÖVP.)
15.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort. – Bitte.
15.51
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte bei der Gelegenheit dem Herrn Bundesminister noch einmal herzlich für seinen beherzten Redebeitrag zum letzten Tagesordnungspunkt danken, weil das auch der Klarstellung gedient hat. Es ist sehr wichtig, dass wir bei der Verabschiedung auch die entsprechenden Interpretationsspielräume ausfüllen.
Meine Damen und Herren, es geht hier um eine Arbeitsgruppe, die derzeit tätig ist und bis Oktober novellierungsbedürftige, änderungsbedürftige Bestimmungen des materiellen Strafrechts und teilweise auch des prozessualen Strafrechts festlegt. Es gibt in der Tat eine Reihe von Bestimmungen, die derzeit heftig diskutiert werden. Es ist auch so, dass es immer wieder Diskrepanzen in der Auslegung von Bestimmungen vor allem durch die Staatsanwaltschaft gibt.
Wir erkennen in letzter Zeit zum Beispiel eine sehr starke Zunahme von Anklagen des Deliktes Landfriedensbruch, was sicherlich in der Form, wie die Staatsanwaltschaft dieses Delikt teilweise auslegt, nicht intendiert war.
Auch bei der Schlepperei besteht Diskussionsbedarf, und das Gutheißen einer strafbaren Handlung sowie die gesamten Organisationsdelikte – § 278a und Folgende – gilt es auch entsprechend zu durchforsten. Insgesamt stellt sich natürlich auch die Frage, ob die Verhältnismäßigkeit zwischen Gewalt- und Vermögensdelikten bestmöglich gegeben ist. – Man kann schon vorwegnehmen: Nein, das ist sicherlich nicht der Fall und daher zu klären.
Herr Bundesminister, meine Bitte wäre, dass in dieser Arbeitsgruppe alle gesellschaftlich und rechtlich relevanten Aspekte und Vertreter entsprechend repräsentiert sind. Es gibt ja, glaube ich, auch noch die eine oder andere Nachbesserung. Je mehr diese Arbeitsgruppe an Aspekten berücksichtigen kann – und daher ist es auch wichtig, dass die RepräsentantInnen der unterschiedlichen Bereiche dort präsent sind –, umso besser ist das Ergebnis, umso mehr können wir damit anfangen, umso weniger Diskussion gibt es hier im Nationalrat. Diese Bitte darf ich Ihnen noch mit auf den Weg geben: zu schauen, dass es eine entsprechend ausgeglichene Darstellung gibt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Auer.)
15.53
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