Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 122

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


15.53.33

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Am 1. Jän­ner 2015 feiert die große Strafrechtsreform von 1975 mit kompletter Neukodifizierung, beschlossen unter dem damaligen Justizminister Broda, ihren 40. Geburtstag. In den 120 Jahren davor kam es lediglich immer wieder zu kleineren Modifikationen, letztlich aber doch jedes Mal zu einer neuerlichen Verlautbarung des Strafgesetzes von 1852. Dieses 120-jährige Dahinvegetieren und anlassbezogene Ändern des Strafgesetzbu­ches wollen wir der Broda’schen Strafrechtsreform ersparen und nutzen daher das Jahr des 40-jährigen Bestehens zu einer umfangreichen Neukodifikation.

Zweifellos erfuhr zwar auch das StGB 1975 in den vergangenen Jahrzehnten eine Rei­he von teilweise tiefer gehenden Reformen und Änderungen, eines blieb aber bis zum heutigen Tage gleich: die oft kritisierte Unverhältnismäßigkeit zwischen Strafen bei Vermögensdelikten auf der einen Seite und Delikten gegen Leib und Leben auf der an­deren Seite.

Am 27. Februar 2013 wurde daher im Justizministerium eine Reformgruppe zum Straf­gesetzbuch, bestehend aus Universitätsprofessoren und Vertretern der Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte, eingesetzt, um das Strafgesetzbuch auf seinen Modernisie­rungsbedarf hin abzuklopfen. Als Zeitrahmen wurden damals zwölf Monate veran­schlagt, nach deren Ablauf ein breiter politischer Diskussionsprozess eingeleitet wer­den sollte.

Den Ablauf dieser Zwölfmonatsfrist nahmen wir Freiheitlichen daher zum Anlass, einen Entschließungsantrag einzubringen, der die Bundesregierung aufforderte, dem Parla­ment vierteljährliche Fortschrittsberichte vorzulegen und im Sinne größtmöglicher Trans­parenz – das wollen wir doch alle! – einen möglichst breit angelegten Diskurs zur StGB-Novelle zu starten, um dem StGB 1975 eine ebenfalls 120-jährige Existenz zu ersparen und den Strafenkatalog dem gesunden Menschenverstand und dem strafwür­digen Empfinden einer modernen Gesellschaft, in der wir heute leben, anzupassen.

Umso erfreulicher ist es, dass auch die Regierungsparteien diesen freiheitlichen Vor­stoß annahmen und mit dem Abänderungsantrag den Bundesminister für Justiz er­suchten, dem Nationalrat bis Ende 2014 den Schlussbericht vorzulegen.

Meine Damen und Herren, Gesetze leben davon, von einer größtmöglichen Akzeptanz getragen zu werden. Machen wir daher keine Hinterzimmer-Politik, sondern holen wir die Ergebnisse dieser Reformgruppe hinter dem Vorhang hervor, damit nicht nur wir hier im Parlament uns darüber austauschen können, sondern eine breite Öffentlichkeit darüber debattieren und sich eine Meinung bilden kann. Stimmt diese Meinung dann mit der in diesem Haus gefassten überein, haben wir alle gemeinsam gute Arbeit ge­leistet. Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhau­ser. – Bitte.

 


15.56.55

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novellierung des Strafgesetzbuches 1975 könnte tatsächlich ein justizpolitischer Meilenstein werden, so wie es sich das Justizministerium vorgenommen hat. Die Frage ist jedoch, was am Ende des Diskussionsprozesses steht, denn große Ideen hat es schon oft gegeben, die Frage ist aber, ob sie auch umgesetzt werden können.

 


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