nem separaten Genderziel, welches nicht nur eine Stärkung von Frauen, sondern auch die Abschaffung schädlicher Praktiken, wie beispielsweise weiblicher Genitalverstümmelung, vorsehen soll.
Derzeit wird im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe ein Nationaler Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt ausgearbeitet. VertreterInnen der Zivilgesellschaft sind in den Prozess einbezogen. Der Nationale Aktionsplan soll noch im Jahr 2014 angenommen werden und nach derzeitigem Stand auch Maßnahmen gegen schädliche traditionelle Praktiken enthalten, zum Beispiel Schutz von Österreicherinnen mit Migrationshintergrund vor Zwangsverheiratung, aber auch Projekte zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einschließlich FGM und anderer schädlicher Praktiken, durch die ÖEZA.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sehen also, die österreichische Bundesregierung, insbesondere auch unser Minister für Europa, Integration und Äußeres, Sebastian Kurz, ist bereits stark mit der Umsetzung der im Antrag der Grünen genannten Forderungen beschäftigt.
Trotzdem, oder gerade deshalb, werden wir gerne diesen Entschließungsantrag unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
18.15
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
18.15
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! FGM oder Genitalverstümmelung, Ehrenmorde, Zwangsehen, Feminizid, all das sind Verbrechen, die vor allen Dingen an Frauen, an jungen Mädchen verübt werden, also geschlechtsspezifische Verbrechen, mit denen wir es hier zu tun haben.
Hier dagegen aufzutreten, auf allen Ebenen dagegen aufzutreten, das ist mehr als unsere Pflicht, das ist mehr als notwendig!
In Österreich haben wir schon einiges auf den Weg gebracht, sei es eine ganze Reihe von Gewaltschutzgesetzen, die wir erlassen haben, sei es die im letzten Jahr installierte Notwohnung für zwangsverheiratete Mädchen und Frauen. Auf der anderen Seite wurde jetzt auch während unserer Präsidentschaft im Europarat die Istanbul-Konvention verabschiedet. Österreich war eines der ersten Länder, das unterzeichnet und dann im Parlament letztes Jahr ratifiziert hat.
Diese schrecklichen Taten, diese schrecklichen Verbrechen, ob das nun Ehrenmorde sind, ob das die Zwangsverheiratung von jungen Mädchen ist – ein elfjähriges Mädchen wird verheiratet mit einem eher älteren Herrn jenseits der 40 oder 50 – ... (Rufe: Hallo!) – Ja, das sind im Verhältnis dazu mehr als 30 Jahre, und das Kind ist elf Jahre. Das ist nicht zu dulden!
Dagegen aufzutreten, ist ein sehr wichtiges Ziel. Detto die Ehrenmorde, von denen man immer wieder nicht nur hört, sondern die einfach passieren und oft auch nicht wirklich aufgedeckt werden, weil der Familienverband entsprechend zusammenhält. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Wie gesagt, es ist notwendig, einerseits in Österreich alles zu tun – durch den NAP, wie die Kollegin Pfurtscheller auch schon erwähnt hat –, aber auf der anderen Seite selbstverständlich auch weiterzumachen bei dem Prozess, dass es auch international mit keiner Tradition, mit keiner Kultur, mit keiner Religion zu rechtfertigen ist, in Wirklichkeit Menschenrechte zu unterminieren, Menschenrechte mit Füßen zu treten. Im
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