Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 162

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Wir gelangen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 110 der Beilagen an­geschlossene Entschließung betreffend Einsatz für demokratische Entwicklungen in der Ukraine.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 18.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wind­büchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz für ein europäisches Waf­fenembargo gegenüber der Russischen Föderation.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

18.11.1619. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 232/A(E) der Abge­ordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harm­ful Practices based on Tradition, Culture, Religion or Superstition (111 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfurtscheller. – Bitte.

 


18.11.47

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätz-
te Zuschauer! Weltweit gibt es zirka 140 Millionen Frauen, die Opfer einer Genitalver­stümmelung geworden sind. Vor allem in Teilen Afrikas und Asiens gilt diese schreckli­che Praxis als Tradition, die jedes Jahr viele Mädchen nicht überleben, weil sie verblu­ten oder an Infektionen sterben. Wenn sie doch überleben, sind diese armen Frauen oft für immer körperlich und seelisch geschädigt.

Laut Schätzungen zur Verbreitung der weiblichen Genitalverstümmelung, kurz auf Eng­lisch FGM genannt, leben in Österreich mehr als 2 000 beschnittene Frauen und sind 8 000 Frauen aktuell von Beschneidung bedroht.

In Österreich gibt es bereits eine Reihe von gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung von weiblicher Beschneidung. FGM oder die Zustimmung dazu ist in Österreich seit dem Jahr 2001 per Gesetz verboten. Art. 90 im Strafgesetzbuch ist seit 2012 auch ex­traterritorial anwendbar, um die im Ausland stattgefundene Beschneidung von Mäd­chen und Frauen strafrechtlich zu verfolgen.

Auch bei Asylanträgen wird eine potenzielle Bedrohung durch FGM berücksichtigt. Auf internationaler Ebene setzt sich Österreich im Rahmen der Vereinten Nationen, des Europarates und der EU seit Jahren gegen schädliche traditionelle Praktiken an Frau­en und Mädchen ein.

Vor Kurzem fand etwa die 58. Tagung der Frauenstatuskommission der Vereinten Na­tionen statt. Österreich hat dabei diesen Themenbereich stellvertretend für die gesamte EU erfolgreich verhandelt. Damit konnte ein relevanter Beitrag zur Ausarbeitung der Post-2015-Entwicklungsagenda geleistet werden.

Österreich setzt sich im Rahmen des laufenden Post-2015-Prozesses sowohl auf Ebe­ne der Vereinten Nationen als auch innerhalb der EU für eine nachhaltige Verankerung der Rechte beziehungsweise Ermächtigung von Frauen und Mädchen ein.

Dies beinhaltet einerseits die Forderung nach einem menschenrechtsbasierten Ansatz für alle Ziele der künftigen Agenda sowie andererseits die konkrete Forderung nach ei-


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