Wir gelangen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 110 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Einsatz für demokratische Entwicklungen in der Ukraine.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 18.)
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz für ein europäisches Waffenembargo gegenüber der Russischen Föderation.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 232/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmful Practices based on Tradition, Culture, Religion or Superstition (111 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfurtscheller. – Bitte.
18.11
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth
Pfurtscheller (ÖVP): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätz-
te Zuschauer! Weltweit gibt es zirka 140 Millionen Frauen, die
Opfer einer Genitalverstümmelung geworden sind. Vor allem in Teilen
Afrikas und Asiens gilt diese schreckliche Praxis als Tradition, die jedes
Jahr viele Mädchen nicht überleben, weil sie verbluten oder an
Infektionen sterben. Wenn sie doch überleben, sind diese armen Frauen oft
für immer körperlich und seelisch geschädigt.
Laut Schätzungen zur Verbreitung der weiblichen Genitalverstümmelung, kurz auf Englisch FGM genannt, leben in Österreich mehr als 2 000 beschnittene Frauen und sind 8 000 Frauen aktuell von Beschneidung bedroht.
In Österreich gibt es bereits eine Reihe von gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung von weiblicher Beschneidung. FGM oder die Zustimmung dazu ist in Österreich seit dem Jahr 2001 per Gesetz verboten. Art. 90 im Strafgesetzbuch ist seit 2012 auch extraterritorial anwendbar, um die im Ausland stattgefundene Beschneidung von Mädchen und Frauen strafrechtlich zu verfolgen.
Auch bei Asylanträgen wird eine potenzielle Bedrohung durch FGM berücksichtigt. Auf internationaler Ebene setzt sich Österreich im Rahmen der Vereinten Nationen, des Europarates und der EU seit Jahren gegen schädliche traditionelle Praktiken an Frauen und Mädchen ein.
Vor Kurzem fand etwa die 58. Tagung der Frauenstatuskommission der Vereinten Nationen statt. Österreich hat dabei diesen Themenbereich stellvertretend für die gesamte EU erfolgreich verhandelt. Damit konnte ein relevanter Beitrag zur Ausarbeitung der Post-2015-Entwicklungsagenda geleistet werden.
Österreich setzt sich im Rahmen des laufenden Post-2015-Prozesses sowohl auf Ebene der Vereinten Nationen als auch innerhalb der EU für eine nachhaltige Verankerung der Rechte beziehungsweise Ermächtigung von Frauen und Mädchen ein.
Dies beinhaltet einerseits die Forderung nach einem menschenrechtsbasierten Ansatz für alle Ziele der künftigen Agenda sowie andererseits die konkrete Forderung nach ei-
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