Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 193

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Des Weiteren ist es zwar sehr schön, Herr Kollege Preiner, wenn die Rückflüsse aus der EU um 3 Prozent gestiegen sind, aber wenn dann von 2010 auf 2011 der Netto­saldo Österreichs um 19 Prozent steigt, dann vergesse ich gern die 3 Prozent; die brauche ich dann nämlich auch nicht. Konkret wurden die Nettozahlungen von 676 Mil­lionen € im Jahr 2010 auf 805 Millionen € im Jahr 2011 gesteigert. Das ist doch eine erkleckliche Summe! Schauen wir einmal, wie es in den nächsten Jahren weitergeht. Der Spielraum nach oben scheint unendlich zu sein. Wir werden jedenfalls sehr kritisch darauf schauen, wie sich das weiterentwickelt.

Letzter Punkt: Wenn man diese Rückflüsse von 1,876 Milliarden € genauer anschaut, dann sieht man, dass rund ein Viertel davon Zahlungen sind, die direkt an die Förde­rungsempfänger gehen. Das ist doch Steuergeld, das – zwar über Umwege – wieder zurückkommt, und es gibt keine Möglichkeit, zu kontrollieren, ob diese Mittel zu Recht ausbezahlt werden und an wen sie gehen. Wir wissen da nichts. Wir tappen da im Dunklen. Das ist – Herr Präsident Moser, Sie haben es im Ausschuss angesprochen – ein kontrollfreier Raum.

Ich denke, dass man doch jeden Steuercent kontrollieren können muss, und habe zu diesem Punkt daher folgenden Entschließungsantrag mitgebracht:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die vorsieht, dass es dem Rechnungshof auch möglich ist, die Verwendung der EU-Mittel zu prüfen, die direkt an die Förderungsempfänger ausbezahlt werden.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter

betreffend Prüfung von EU-Fördermitteln, die direkt an Förderungsempfänger ausge­zahlt werden

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 24. Bericht des Rech­nungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/2 (III-41/125 d.B.): in der 21. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 29. April 2014

Laut dem EU-Finanzbericht 2011 erhielt Österreich 1,876 Mrd. Euro an EU–Mitteln. Davon flossen 1,481 Mrd. Euro über den Bundeshaushalt nach Österreich, die übrigen Rückflüsse gingen direkt an Förderungsempfänger wie Forschungseinrichtungen und Energieunternehmen. Diese 395 Mio. Euro werden ohne konkrete Prüfung ausbezahlt.

Sinnvoll wäre es, die Prüfkompetenz des Rechnungshofes zu erweitern, damit auch diese 395 Mio. Euro, die direkt an die Förderungsempfänger ausbezahlt werden, ge­prüft werden können.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 


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