Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 201

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Meine Damen und Herren, wir wissen, Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter: se­xuelle und psychische Gewalt, aber genauso fallen darunter auch Zwangsverheiratung, Frauenhandel oder Genitalverstümmelung, die heute schon angesprochen wurde. Zu den physischen Misshandlungen gehören ebenso verbale Attacken oder gar Psycho­terror, wie das beim Stalking oder beim Mobbing praktiziert wird. Auch Mobbing, das oft unterschätzt wird, ist eine belastende Situation für Frauen und Männer auf dem Ar­beitsplatz und hat für Betroffene, wie wir wissen, verheerende Auswirkungen. Dies kann bis zu psychischer und physischer Vernichtung einer Person führen. Das habe ich leider selbst im Bekanntenkreis erleben müssen.

Daher braucht es ganz klare Zielsetzungen – Kollegin Wurm hat sie auch bereits ange­sprochen –, einen verbesserten Zugang zu Gewaltschutzzentren durch verstärktes nie­derschwelliges Informationsangebot. Aber wir brauchen auch Schulungen und Semi­nare und verstärkte Informations- und Sensibilisierungsarbeit von Medizinerinnen und Medizinern – sie sind es, wo die Frauen zuerst hingehen –, damit diese auch gleich er­kennen, in welcher Situation sich die Frau befindet.

Wir brauchen aber vor allem auch das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger. Die­ses Bewusstsein müssen wir verstärkt wecken, auch das der Medien, damit Gewalt an Frauen nicht toleriert wird. Gewalt an Frauen ist kein Kavaliersdelikt! Gewalt an Frauen muss als gesellschaftliches Problem nicht nur erkannt, sondern sichtbar gemacht und öffentlich angeprangert werden.

Daher ist der Zusammenschluss der Gewaltschutzzentren zu einem Dachverband über die Bundesländer hinweg ein Modell, das europaweit und international als Vorbild gilt, nämlich in Bezug auf Opferschutz und Opferunterstützung. Seit Einrichtung der soge­nannten Prozessbegleitung waren es im Jahr 2010 3 483 Frauen, die sich an diese Stelle gewandt haben, und 2013 waren es bereits 6 866, die diese Hilfe in Anspruch genommen haben, entsprechende psychische Betreuung zu bekommen.

Die Vernetzung von Kriminalpolizei, Gericht, Staatsanwaltschaft und Opferschutzein­richtungen und deren Zusammenkommen an einem runden Tisch sind ein weiterer Be­reich, wo auch die Frauenministerin verstärkt mit hineinwirken kann, um nicht nur Sen­sibilität und Verständnis für diese Opfer zu wecken, sondern auch eine entsprechende Unterstützung zu bekommen.

Geschätzte Damen und Herren! Wir wissen alle ganz genau, Gewalt hinterlässt deutl­iche Spuren für ein ganzes Leben, körperliche und seelische. Und die Kinder erleben das mit, leiden mit. Es ist daher alles zu tun, um Frauen ein gewaltfreies Leben zu er­möglichen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte.

 


20.35.50

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Wenn wir heute diesen Antrag der Kolleginnen Wurm und Schittenhelm diskutieren, dann muss ich eingangs natürlich schon meiner Verwunderung darüber Ausdruck verleihen, dass in diesem Antrag die Ansätze des Regierungsprogramms fortgeschrieben werden. Man muss sich aber auch die Frage stellen, ob es sich da nicht um eine Art Misstrauensan­trag gegenüber der eigenen Frauenministerin handelt, die anscheinend das Regie­rungsprogramm nicht umsetzt. Aber vielleicht, Frau Ministerin, haben Sie mit dem Bil­dungsbereich in der letzten Zeit so viel zu tun, dass Sie sich um die Agenden der Frau­en in Österreich nicht mehr richtig kümmern können. Diesen Eindruck kann man ange­sichts dieses Antrags sicherlich gewinnen. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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