Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 203

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riode hat ergeben, dass das Innenministerium im Jahr 2012 keine Förderungen an Einrichtungen, die Gewaltprävention wie etwa Anti-Gewalttraining anbieten, vergeben hat.

Da Kollegin Gartelgruber auch von der Unterstützung für Frauenhäuser gesprochen hat, möchte ich noch kurz erwähnen, dass es für mich schon ein bisschen unverständ­lich ist, dass Sie in Niederösterreich der Errichtung von Frauenhäusern nicht zustim­men und dann heute von Förderungen der Frauenhäuser die Rede ist. (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber.) Das ist schon ein bisschen widersprüchlich. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Amstetten!) – In Amstetten war das, genau.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass es absurd ist, dass die Regierungsparteien sich selber einen Antrag stellen, mit Maßnahmen, die ohnehin bereits im Koalitionsab­kommen festgehalten sind. – Sorry, aber wir wollen keine Zeitverschwendung mit Anträ­gen, die nur Koalitionsverhandlungen wiederholen! (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.)

Ich hoffe auf die Umsetzung und wünsche Ihnen dabei viel Erfolg. Und vergessen Sie nicht, dass Erfolg drei Buchstuben hat: t, u, n – tun! – Danke sehr. (Beifall bei den Grü­nen sowie bei Abgeordneten der NEOS. – Zwischenruf bei der FPÖ.)

20.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte. (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.)

 


20.42.16

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorab: Wir werden diesem Antrag zustimmen, weil das Anliegen natürlich unterstützungswürdig ist und zu unterstützen ist. Ich möch­te aber meine Kritik hier auch nicht verbergen und sie anbringen, weil ich der Meinung bin, dass dieser Antrag der Regierungsfraktionen quasi ein Alibiantrag ist. In diesen Antrag sind Forderungen, die im Regierungsübereinkommen festgeschrieben sind, hi­neingepackt. In diesem Antrag wird die Ministerin aufgefordert, das umzusetzen, was eigentlich ausgemacht ist. Und dieser Antrag kommt von den Regierungsfraktionen, um zu zeigen, dass sie auch etwas machen, denn sonst kommt ja nicht viel.

Wenn man sich die letzte Tagesordnung des Gleichbehandlungsausschusses ansieht, so sieht man, sie bestand aus sechs Punkten: einer Aussprache, dem erwähnten An­trag der Regierungsparteien und vier Oppositionsanträgen. Wir haben ausführlich darü­ber diskutiert, und drei dieser Oppositionsanträge – zwei der Kollegin Gartelgruber, ei-ner von mir; einer wurde abgelehnt – wurden vertagt, und zwar mit dem Argument, dass das ohnehin in Behandlung sei, dass ohnehin darüber gesprochen werde, dass ohnehin Maßnahmen gesetzt werden, et cetera, et cetera.

Jetzt machen wir den Umkehrschluss: Wir haben dem Antrag der Regierungsparteien sehr wohl zugestimmt, obwohl das ein Antrag ist, der umformuliert das enthält, was oh­nehin im Regierungsprogramm steht. (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) Sie haben aber alle anderen Oppositionsanträge mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das muss man hier auch klar ansprechen, damit die Leute sollen wissen, wie mit Anträgen der Oppositionsparteien im Ausschuss umgegangen wird. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich möchte aber nicht nur die Gewalt im Fokus haben und wie man Maßnahmen setzt – das ist in diesem Antrag auch verankert, das ist auch im Regierungsprogramm verankert –, sondern ich möchte auch beleuchten und wir sollten uns vielleicht auch damit auseinandersetzen, Gewaltprävention zu machen. Wie kommt es zu Gewalt?

Es gibt verschiedene Arten von Gewalt. Ich möchte hier das Thema, das Problem der gemeinsamen Obsorge ansprechen. Oft sind Kinder der Spielball zwischen Mann und


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