Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 206

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psychischer oder sexueller Gewalt betroffen ist – und das passiert, obwohl es viele Gleichstellungsmaßnahmen gibt. Ich sage, jede Form von Gewalt ist abzulehnen und jedes Opfer, das von Gewalt betroffen ist, ist ein Opfer zu viel!

Österreich schneidet eben im Vergleich der 28 EU-Länder sehr positiv ab, denn wir ha­ben im Einsatz zur Stärkung der Menschenrechte und gegen Gewalt schon lange Schwerpunkte gesetzt, national aber auch in der Zusammenarbeit mit unseren Nach­barländern.

Wir haben Gewaltschutzgesetze und Opferschutzgesetze beschlossen (Zwischenruf bei der FPÖ), bei denen es um das Recht auf psychosoziale und juristische Prozess­begleitung geht. Im Jahr 2013 haben das 6 860 Personen in Anspruch genommen. Wir haben es geschafft, dass die Aussagen in geschützter Atmosphäre gemacht werden können und dass es eine Verlängerung der Verjährungsfristen gibt. Wir haben auch er­reicht, dass die Opfer verständigt werden, wenn die Täter aus der Strafabbüßung ent­lassen werden, und dass Mitarbeitern der Sozialhilfe oder der Jugendwohlfahrt bei Straftätern Sonderauskünfte aus dem Strafregister gewährt werden. Bei uns gibt es Instrumente wie Wegweisung, das Betretungsverbot und das Stalking-Gesetz, aber nichtsdestotrotz gilt es, die Gesetze ständig neu zu überprüfen, zu evaluieren und auch zu verbessern.

In Österreich ist jede fünfte Frau von Gewalt betroffen, und 90 Prozent passieren in den eigenen Familien oder im Nahbereich, das wissen wir von den Schätzungen der Polizei. Daher ist es wichtig, dass jene Personen, die mit den Opfern unmittelbar in Kontakt stehen – ob die Polizei, das Betreuungspersonal, die PädagogInnen oder die Ärzte –, gut ausgebildet und sensibel im Umgang mit den Betroffenen sind, damit sie die Zeichen erkennen.

Ich möchte allen danken, die mit dem nötigen Fingerspitzengefühl Tag für Tag die Be­troffenen bestens betreuen. Die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie, die Beratungseinrichtungen, die Opferschutzeinrichtungen mit niederschwelligem Zugang müssen einfach in ausreichender Zahl vorhanden sein und den Frauen auch verstärkt bekannt gemacht werden. Dieser Entschließungsantrag ist eben ein Antrag, damit wir dieses Thema in Diskussion halten.

Zum Abschluss möchte ich noch festhalten: Es gilt, Gewalt ernst zu nehmen, weitere Maßnahmen zu setzen und die Prävention in den Vordergrund zu stellen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.

 


20.55.21

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Geschätzte Damen und Herren! Frau Kollegin Gartelgruber, ich glaube nicht, dass die Regierung bei diesem Thema, einem wichtigen Thema, säumig ist. Wenn man die Zahlen genau liest, dann sieht man, da steht eindeutig drin (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber), dass die Studie erst im März 2014 veröffentlicht wurde. (Neuerli­cher Zwischenruf der Abg. Gartelgruber.) Also da von Versäumnis zu sprechen, ist sehr gewagt. (Beifall bei der SPÖ.)

Kommen wir jetzt zu den Fact Sheets! Die Fact Sheets schauen folgendermaßen aus – es wurde bereits einiges ausgeführt –: Jede dritte Frau in der EU unter 15 Jahren (Zwi­schenruf der Abg. Gartelgruber) – lassen Sie mich bitte ausreden, ich habe Sie auch ausreden lassen; und halten Sie sich an die Zahlen in den Fact Sheets, okay?! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ – Zwischenruf bei der ÖVP) – ist von psychischer und phy-


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