Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 221

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Die Bauern haben viel Geld in Milchquoten investiert. Das, was hier betrieben wird, ist Diebstahl an bäuerlichem Eigentum. Hunderttausende Euro sind in Milchquotenkäufe gegangen, jetzt sind sie mit einem Schlag wertlos geworden. Das ist Diebstahl! Wir ha­ben schon mehrere Anträge gestellt, da eine Entschädigung für die Bauern zu verlan­gen. Die sind jedes Mal abgelehnt worden. (Abg. Eßl: Entschädigung für Überschuss !)

Also bitte, Herr Minister, unsere diesbezügliche Position ist klar, ich glaube auch jene der Mehrheit der Opposition: Wir sind für eine Beibehaltung der Milchquote! Es gibt im Übrigen auch nicht das Sicherheitsnetz, das ihr groß angekündigt habt. Da wollen wir eine Änderung. Wir wollen diese Quote zum Schutz der heimischen Milchbauern ha­ben. Die Zahlen sind eindeutig, wie viele Milchbetriebe aufgehört haben.

Herr Minister, nur schöne Worte und zu sagen: Das wird sich schon vom Markt her re­geln, die Bauern, die innovativ und produktiv sind, werden überleben und die anderen werden nicht überleben!, ist zu wenig. Das wird die Konsequenz aus Ihrer Agrarpolitik sein, die im Milchbereich betrieben wird. Das wollen wir nicht! Daher bekennen wir uns klar und eindeutig zur Milchquote als Mengenregelung und zur Steuerung des Preises für die Milchbauern. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Pirklhuber.)

21.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.46.54

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Zu dieser späten Stunde ist schon alles zu dieser Frage gesagt worden. Es gilt nur festzuhalten, es ist Faktum – wir wissen das jetzt seit dem Jahr 2008 mehr oder weniger –, dass klar ist, dass eine Verlängerung der Milchquotenregelung, sosehr sie auf europäischer Ebe­ne wünschenswert gewesen wäre und wofür ja Österreich auch nachdrücklich einge­treten ist (Abg. Jannach: Das ist ganz etwas anderes!), nicht mehr realisierbar war, denn weder hat es die Bereitschaft der Europäischen Kommission – Sie wissen das sehr gut – noch eine entsprechende Mehrheit im Rat und auch nicht mehr im Europäi­schen Parlament gegeben, eine Verlängerung der Milchquote vorzusehen.

Solange es eine EU-Marktorganisation gibt – Sie kennen das sehr gut, Sie wissen das –, ist eine Selbstbeschränkung der österreichischen Landwirtschaft mit einer natio­nalen Quote rein rechtlich auch nicht zulässig.

Abgesehen von dieser rechtlichen Argumentation möchte ich schon auch festhalten, dass eine Mengenbeschränkung in Österreich die österreichischen Milchbauern auch benachteiligen würde. Das hätte letztlich zur Konsequenz, dass unsere Milcherzeuger innerhalb der Europäischen Union weiterhin die Produktionsbegrenzung hätten und die Mehrkosten dieser Begrenzung und auch eine solche Regelung jederzeit von jedem österreichischen Produzenten in dem Sinne einklagbar wäre, dass sie selbstverständ­lich zu Fall gebracht werden würde.

Es ist so, wie es bereits gesagt wurde: Die österreichischen Milchbauern haben inner­halb der Europäischen Union eine herausragende Stellung als Milchproduzenten mit der gentechnikfreien Produktion, mit den Spitzensegmenten Bio-Milch und vor allem Heumilch. Das ist ein Segment, das zweistellige Wachstumsraten aufweist. Damit sind wir wirklich auch sehr gut auf diesen Wettbewerb vorbereitet. Und die österreichischen Milcherzeuger bereiten sich auf diesen Wettbewerb vor.

Im letzten Jahr des Auslaufens der Quote wäre es mir richtig erschienen, ein schritt­weises Auslaufen der Überschussabgabe – Sie kennen die Regelung sehr gut – vorzu­sehen. Ich habe mich dafür stark gemacht, noch in diesem Jahr eine Reduktion der


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