Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Pendl, Steger und Ing. Lugar.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz wird durch die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner vertreten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich weise die Regierungsvorlagen
Bundesgesetz, mit dem das Grunderwerbsteuergesetz 1987 geändert wird, 101 d.B., sowie
Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, 126 d.B.,
dem Budgetausschuss zu.
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Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um den Punkt 3 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.
Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichts für Strafsachen Wien (043 HV18/14a) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache (127 d.B.).
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
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