Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 83

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Wir könnten darüber diskutieren, welche Schwerpunkte Österreich denn bei der Post-2015-Entwicklungsagenda einbringt. Wir könnten darüber diskutieren, wie sich das Parlament an diesem Prozess beteiligen kann, auch am Prozess der Implementierung danach. Wir könnten darüber diskutieren, welche positiven Effekte Migration möglicher­weise für Entwicklungszusammenarbeit hätte. Wir könnten über Armutsbekämpfung, über Geschlechtergleichstellung, über sexuelle Selbstbestimmung, über nachhaltige Nutzung von Ressourcen diskutieren.

Aber wir diskutieren, wie fast immer in der österreichischen Entwicklungszusam­men­arbeit, über das Budget, über Zahlen. Das ist leider auch notwendig (Abg. Pirklhuber: Leider!), weil in der Tat der Vorschlag, der uns vorliegt, nicht der ist, mit dem wir uns als reiches Land zufriedengeben können. Ich glaube, dass da wirklich mehr drinnen sein müsste. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Ich habe mir sehr, sehr oft in entwicklungspolitischen Unterausschüssen der Vergan­genheit von Ministerinnen und Ministern anhören können – etwa wenn wir einen klaren Pfad dafür haben wollten, wie unser entwicklungspolitisches Budget in Richtung 0,7 steigen soll –, dass die Regierung dem nicht vorgreifen könne, weil es ja am Parlament liege, wie sich das Budget gestaltet.

Ja, in der Tat, das sehe ich auch so. In diesem Sinne denke ich mir, dass wir wirklich versuchen sollten, diese Gestaltungsmöglichkeiten bei uns zu behalten, und ich werde sehr dafür kämpfen, dass wir einen Abänderungsantrag zustande bringen. Ich glaube, dass es möglich wäre, diese Lücke von 17 Millionen, die wir im Jahr 2015 haben, als reiches Land füllen zu können, zum Beispiel, indem wir Teile der Rücklagen des Außen­ministeriums, die sich auf 104 Millionen belaufen, auflösen, und uns 2015 zumindest stabilisieren, wenn schon nicht steigern.

Ein sehr großer Teil der österreichischen Entwicklungszusammenarbeitsgelder läuft ja gar nicht im Außenministerium, sondern im Finanzministerium. Da bleiben wir gleich, da erfüllen wir unsere internationalen Verpflichtungen. Das halte ich für sehr erfreulich und für sehr, sehr wichtig. Es zeigt aber auch gleichzeitig, wie wichtig es ist, eine gesetzliche Absicherung dieser Verpflichtungen zu haben. Das haben wir im Finanz­ministerium mit dem IFI-Beitragsgesetz, im Außenministerium fehlt uns eine gesetz­liche Absicherung.

Ich denke, es ist goldrichtig, was im Regierungsprogramm steht, nämlich, dass wir auch einen gesetzlich abgesicherten Pfad für die Steigerung der bilateralen Entwick­lungszusammenarbeit brauchen. Denn dann ist es eben nicht so leicht, dort zu kürzen, wo es gerade strukturell – nämlich bei den Ermessensausgaben – sehr einfach geht – was natürlich nicht sehr fein ist.

Wir haben damit das richtige Instrument im Regierungsprogramm stehen. Ich hoffe, dass es sehr bald Gespräche und Verhandlungen darüber gibt, wie denn so ein gesetzlicher Steigerungspfad ausschauen könnte. Als SPÖ stehen wir jedenfalls für Gespräche bereit und freuen uns darauf. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

13.28

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Otten­schläger. – Bitte.

 


13.28.13

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ein paar Worte zum Kapitel Verkehr und Infrastruktur sagen.

Infrastruktur ist eine der wesentlichen Grundlagen für einen guten Wirtschaftsstandort und für die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs. Kluge Investitionen in die Infrastruktur


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