Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 105

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Vielmehr darf ich noch einmal persönlich erwidern und die Statistik Austria zitieren: 2012 betrug die Abgabenquote in Österreich 44,6 Prozent, 2013 stieg sie auf 45,4 Pro­zent an.

Das heißt, da Schweden 2013 nur 44,5 Prozent gehabt hat, stimmt meine Aussage. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Auer: Das war keine persönliche Richtigstellung! Da wa­ren wir sehr tolerant!)

13.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


13.40.01

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte aus dem Paket der Budgetbegleitgesetze ein Beispiel herausgreifen, um daran zu zeigen, dass es auch Verbesserungen gibt, dass wir uns auch in Zeiten schwieriger budgetärer Situationen bemühen, schrittweise vorwärtszukommen.

Wir haben es geschafft, in diesem Budgetbegleitgesetz einige Verbesserungen im Be­reich der Studienförderung zur Beschlussfassung vorzulegen. Unser Ziel ist ja, dass es auf dem Weg zur Bildung, also auch zur höheren Bildung, zur Hochschulbildung keine ökonomischen Hürden geben soll. Es ist eine erfreuliche Entwicklung, dass in den letz­ten Jahren der Anteil der Studierenden, die aus einem Elternhaus kommen, das nicht vermögend, nicht wohlhabend ist, das kein großes Einkommen hat, stetig steigt.

Das heißt, dass wir uns auch bemühen müssen, hier entsprechend bei der Studienbei­hilfe zu unterstützen. Da sind einige Verbesserungen notwendig. Wir setzen jetzt in diesem Paket erste wichtige Schritte in diese Richtung, und haben vor, in den nächsten Jahren da weitere Verbesserungen folgen zu lassen. (Zwischenruf des Abg. Lausch.)

Der erste wichtige Schritt ist, dass wir eine Anpassung vornehmen, die dazu führt, dass auch Studierende, die Studienbeihilfe beziehen, von der Erhöhung der Familienbeihilfe profitieren. Wir haben diese notwendige Korrektur zum Anlass genommen, um auch ei­nige zusätzliche Schritte der Verbesserung vorzunehmen. So wird die Studienförde­rung für Studierende mit Kindern angehoben. Das ist eine sehr wichtige Gruppe. Stu­dierende, die sich neben ihrem Studium auch noch der Erziehung ihrer Kinder widmen, sollen unterstützt werden.

Das gilt auch für die Unterstützung von Studierenden mit Geschwistern. Auch die Ein­kommensgrenze für Ehepartner wird angehoben. Und was besonders wichtig ist: Die Zuverdienstgrenze neben der Studienförderung wird auf 10 000 € angehoben. Das ist besonders wichtig, weil nämlich bereits zwei Drittel der Studierenden neben ihrem Stu­dium arbeiten oder neben der Arbeit studieren. Sie arbeiten nämlich im Schnitt 20 Stun­den pro Woche. Das ist ein hohes Ausmaß an zusätzlicher Belastung neben dem Studium, und da ist es wichtig, dass die Zuverdienstgrenze auch entsprechend ange­hoben wird.

Das nehmen wir auch zum Anlass, das Überschreiten der Zuverdienstgrenze so neu zu gestalten, dass man in Teile stückeln kann und dass es dann nicht zu großen Rück­zahlungen kommt, wenn man nur eine bestimmte Zeit daneben arbeitet. Da wir wissen, dass dieses Thema für die Gruppe der Studierenden besonders wichtig ist, wollen wir betonen, dass uns diese ersten Schritte wichtig sind, dass wir aber in den kommenden Jahren weitere Schritte setzen wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


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