stücke nicht veräußert werden, sondern die Unternehmen und auch die bäuerlichen Familien müssen von dem leben, was sie erlösen können aus dem Verkauf der Produkte, die sie erzeugen.
Darum ist es gut, dass der Einheitswert auch jetzt im Grunderwerbsteuergesetz wieder festgeschrieben ist. Ich hätte mir auch gewünscht, dass die Neffen, Nichten und Geschwister wieder erwähnt werden (Abg. Rossmann: Wahlkampf!), und ich würde mir auch wünschen, dass bei der Ermittlung des Verkehrswertes, vor allem bei kleineren Grundstücken, wo ja die Ermittlung unverhältnismäßig teuer kommt, in § 4 Abs. 3 der Einheitswert verankert wird.
Da sind jetzt allerdings Kompromisslösungen entstanden, und in Summe darf ich mich dafür bedanken, dass es wirklich möglich ist, den Einheitswert wieder im Grunderwerbsgesetz zu verankern. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
13.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Mag. Danninger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.
13.55
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Jochen Danninger: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe lange überlegt, ob ich mich zu dieser Debatte melden soll, aber einige Behauptungen, die hier in den Raum gestellt werden, machen es einfach notwendig.
Im Gegensatz zu einigen Vorrednern, wie zum Beispiel der Frau Abgeordneten Glawischnig, war ich nämlich im Budgethearing dabei. Ich war auch im Budgetausschuss dabei, wo der Herr Finanzminister jede Maßnahme, die in dem Brief jetzt angesprochen wird, ausführlich erläutert hat. Sich hier herauszustellen und zu behaupten, dass das nicht so war, ist einfach falsch. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Rossmann: Das stimmt so nicht!)
Der Herr Finanzminister hat auch immer von einem Betrag von 650 Millionen € gesprochen. (Abg. Kogler: Wahr!) Nur weil Sie jetzt, wahrscheinlich aus Marketingüberlegungen, finden, dass 1 Milliarde € sich besser anhört, wird dieser Betrag auch nicht wahrer. Wir bleiben trotzdem bei den von uns immer erwähnten Zahlen.
Was mich aber besonders freut, ist, dass der Herr Abgeordnete Kogler auch heuer wieder von der Budgetlüge spricht. Er hat das in den letzten Jahren, wenn es um das Budget gegangen ist, immer wieder getan, er hat nur noch nie recht bekommen. (Zwischenruf des Abg. Kogler.) Das ist das Problem – seines! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Auer: Sein Problem!) Der Rechnungsabschluss hat noch immer eine andere Sprache gesprochen, und ich muss Sie enttäuschen: Sie werden auch heuer wieder nicht recht behalten. (Abg. Kogler: Hypo ist eine Budgetlüge! Was führt ihr da überhaupt auf? – Abg. Auer: Wer da lügt, ist was anderes!)
Ich wollte mich aber eigentlich zum Grunderwerbsteuer-Thema noch einmal melden, weil ich glaube, dass wir da heute einen wirklich großen Erfolg gemeinsam erreichen können. Mit der rechtzeitigen Vorlage dieses Gesetzes gelingt es uns, eine zusätzliche Belastung von Familien und Betrieben abzuwenden. Bei allen Erbschaften und Schenkungen wäre ansonsten der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, was zu einer Verdreifachung der Grunderwerbsteuer für alle Familien und für alle Betriebe geführt hätte. Vielen Dank für die vielen positiven Rückmeldungen und Wortmeldungen auch heute im Zuge dieser Debatte. (Beifall bei der ÖVP.)
Das abzuwenden war wichtig, von den zusätzlichen Kosten, die für Gutachten zur Feststellung des Verkehrswertes notwendig geworden wären, ganz zu schweigen – auch diese Kosten können wir uns jetzt einfach ersparen. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)
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