Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 108

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Aber die Gesetzesvorlage fehlt hier, genau in diesem Budgetbegleitgesetz, das wir hier diskutieren. Deshalb ist es eine weitere Lochankündigung, wie überhaupt diese ganze Budgetpolitik eine Lochpolitik ist, beginnend vom Hypo-Loch bis zur Gegenwart. Und wir können Ihnen das nicht ersparen: Sie leiden an Zahlenlegasthenie, und das ist noch das Günstigste, das man diagnostizieren kann. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)

13.51

13.51.40Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf bekannt geben, dass die Abgeordneten Elmar Podgorschek, Mag. Werner Kogler, Ing. Robert Lugar, Dr. Rainer Hable und weitere Abgeordnete einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses einge­bracht haben und gemäß § 33 Abs. 2 Geschäftsordnungsgesetz verlangt haben, über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.

Diese Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung stattfinden.

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Nächster Redner: Herr Abgeordnete Eßl. – Bitte.

 


13.52.20

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Da­men und Herren! Ich möchte zu zwei Punkten Stellung beziehen. Der erste betrifft die Änderung des Presseförderungsgesetzes.

Herr Kollege Cap hat erwähnt, dass auch da gekürzt wird. Allerdings bin ich der Mei­nung, dass der vorliegende Entwurf ungerecht ist. Eine Förderung der in § 8 beschrie­benen Art sollen in Zukunft nämlich nur mehr jene Tageszeitungen erhalten, die min­destens zwölf hauptberuflich tätige Journalisten beschäftigen, und der Beobachtungs­zeitraum für die Förderung 2014 ist 2013.

Das heißt, dass jeder, der 2013 weniger als zwölf Journalisten beschäftigt hatte, im laufenden Jahr um die Förderung umfallen wird. Das ist für das einzige betroffene Un­ternehmen existenzgefährdend. Dabei steht in § 8 Abs. 1: „Der Bund trägt durch eine Besondere Förderung zur Erhaltung der Vielfalt der Tageszeitungen in den Bundeslän­dern bei.“

Herr Bundeskanzler, Herr Minister Ostermayer, Sie sind verantwortlich für diese Ent­scheidung, und ich ersuche Sie: Überdenken Sie diese Entscheidung noch einmal! Hier wird ein kleines Unternehmen geopfert, damit umsatzstarke, finanzkräftige Zeitun­gen weiter ohne nennenswerte Kürzungen gefördert werden können.

Zweiter Punkt: Grunderwerbsteuergesetz. Ich möchte mich dafür bedanken, dass die Bemessung von Steuern bei der Übergabe von Grundstücken auch in Zukunft vom Er­tragswert, vom Einheitswert möglich sein wird. Alles andere wäre tödlich für die bäuer­lichen Familienbetriebe gewesen. Wir brauchen keine Besteuerung von Eigentum, wir brauchen eine Bemessungsgrundlage abgeleitet vom Ertragswert.

Ich weiß, dass der Verfassungsgerichtshof eine Evaluierung der Einheitswerte einge­fordert hat. Gerade der Bauernbund und die ÖVP haben mit Nachdruck dafür ge­kämpft, und es gibt im bäuerlichen Bereich eine Neufeststellung der Einheitswer­te 2014. 2015 werden sie dann in Kraft treten.

Gegen die Verkehrswerte und für die Ertragswerte und für den Einheitswert spricht eben, dass nicht nur bäuerliche Betriebe, sondern auch Unternehmen in der Wirtschaft nicht vom Verkehrswert leben können, der nur ein theoretischer ist, solange Grund-


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