der Kinderbetreuungseinrichtungen muss gewährleistet werden, um eine echte Wahlfreiheit zu haben.
Es gibt auch viele Neuerungen betreffend Familienbeihilfe: Die Familienbeihilfe wird auch im Freiwilligen Sozialjahr, im Umweltschutzjahr, im Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland und auch im Europäischen Freiwilligendienst bis zum 24. Lebensjahr ausbezahlt. Das ist ein guter Punkt.
Ein Punkt, den wir sicherlich noch angehen müssen, ist die Auszahlung der Familienbeihilfe bei Volljährigen. Es ist ja im Augenblick so, dass bei volljährigen Kindern die Direktauszahlung der Familienbeihilfe nur mit Zustimmung der Eltern erfolgen kann. Da würden wir als Sozialdemokratie uns wünschen und auch noch einmal unseren Partner einladen, dass wir das dahin gehend ändern, dass sie ohne Zustimmung der Eltern die Familienbeihilfe ausbezahlt bekommen können. (Beifall bei der SPÖ.)
Abschließend ein weiterer Aspekt: Es ist im Augenblick im Sozialausschuss das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz offen, in dem die Regelung der Waisenpension für behinderte Menschen, die dauernd erwerbsunfähig sind, nach einem gescheiterten Arbeitsversuch enthalten ist. Sie können sich sicherlich erinnern, dass wir bei einer der letzten Plenarsitzungen einen gemeinsamen Entschließungsantrag einstimmig beschlossen haben, in dem wir gesagt haben, dass Frau Ministerin Karmasin einen Gesetzentwurf vorlegen soll, dass es bei einem Scheitern auf dem ersten Arbeitsmarkt zu keiner Verzögerung und zu keiner Unsicherheit kommt, dass Menschen mit Behinderung weiterhin die erhöhte Familienbeihilfe bekommen.
Frau Minister Karmasin ist jetzt leider nicht hier, aber vielleicht kann es Herr Staatssekretär Danninger ausrichten: Ich würde mir wünschen, dass ich das mit meinem Koalitionspartner, mit Georg Strasser, schaffe. Wir hätten jetzt die Chance, wenn es die Frau Ministerin wirklich ernst meint, in einem Antrag gemäß § 27 im Sozialausschuss dieses Thema wirklich noch vor dem Sommer mit zu erledigen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Auer.)
14.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Vorerst letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.
14.19
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär – er ist uns abhandengekommen! Eine kleine Nachbemerkung zum Thema Grunderwerbsteuer: Es ist jedem hier bekannt, das war natürlich kein einfacher Kompromiss zwischen den Regierungsparteien. Ich gebe ganz ehrlich zu: Die sozialdemokratische Seite hätte eher damit sympathisiert, in allen Bereichen zu jenen Verkehrswerten zurückzukehren, die auch das ursprüngliche Ziel bei den Einheitswerten waren.
Ich möchte es an der Bemerkung zum Thema Landwirtschaft des Kollegen Schultes festmachen: Wenn ich ernsthaft neue Einheitswerte in einem Bereich feststelle, dann sind das die Verkehrswerte. (Abg. Pirklhuber: Nein, das ist ein Blödsinn!) Wenn es eine korrekte Einheitswertfeststellung wäre, dann würde das den Verkehrswerten entsprechen.
Unser Problem ist nur (Abg. Rädler: Was sagt da die SPÖ-Wirtschaft?) – Ich biete den Landwirtschaftsvertretern an, geschichtlich zurückzuverfolgen, was eine Einheitswertfeststellung ist. Mit einer Objektivierung des Ertragswertes ergibt das Verkehrswerte. Wenn man allerdings in dem Verfahren versucht, es billiger zu machen, dann habe ich eine Abweichung. Also wenn es korrekt wäre (Zwischenruf des Abg. Prinz.) – Sie brauchen sich nicht aufzuregen, Herr Kollege, wir haben einen Kompromiss gefunden!
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