Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 196

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schuss? – Wir schauen also, dass das Ganze auch Sinn ergibt, dass wir es mit Leben erfüllen, dass es sich auch administrieren lässt und dass wir diese Bestimmungen in das Sicherheitspolizeigesetz hineinbekommen. Alles mit Augenmaß in guter Zusam­menarbeit – also auch mit den militärischen Bereichen. Das ist euch nicht einmal einen Satz wert.

Manchmal denke ich mir, wir beschließen die fortschrittlichsten Gesetze ausschließlich im Interesse und zum Schutze der Österreicherinnen und Österreicher – und hier wird nur polemisiert, kein einziger Satz, dass hier etwas Gutes für unsere Bevölkerung ge­macht wird. Ich glaube, die Bevölkerung wird sich darüber auch einmal eine Meinung bilden. Ich kann euch nur einladen: Überdenkt es noch einmal und stimmt zu, es ist ein gutes Gesetz! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


19.00.01

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Lieber Otto Pendl, ein Wort der Wertschätzung, sehr gerne. Wir stimmen weitgehend mit den Änderungen, die jetzt geplant sind, überein und unterstützen diese. Trotzdem muss auch ein Wort der Kritik möglich sein. (Abg. Pendl: Ich bin kritikfä­hig!) – Wunderbar. Mir geht übrigens der große gelbe Buttonbei Ihnen ab. Irgendetwas ist da in der Zeitspanne der letzten paar Stunden passiert. (Zwischenruf des Abg. Pendl. – Heiterkeit bei der SPÖ.)

Ich möchte mich auch auf den Punkt der DNA-Analyse beziehen, den Albert Steinhau­ser schon wunderbar ausgeführt hat. Der Verfassungsgerichtshof hat da Korrektur ver­langt. Die DNA-Untersuchungen sollen nur mehr bei gerichtlich strafbaren vorsätzli­chen Handlungen, die mit mindestens einjähriger Freiheitsstrafe bedroht sind, durchge­führt werden. Das ist natürlich eine Verbesserung in diesem Sinn. – (In Richtung des Abg. Pendl.) Wunderbar, der Button ist da. – Allerdings wird unter anderem, und um das auch zu ergänzen, was Kollege Steinhauser ausgeführt hat, nicht nach Delikttyp differenziert.

Der zweite Punkt: Die maximale Speicherdauer dieser Daten ist viel zu lange ange­setzt, da wird eine Speicherung bis zum vollendeten 80. Lebensjahr vorgesehen. Das ist viel, viel zu lange, auch in Hinblick auf die zukünftige Nutzung dieser Daten, von der wir nicht wissen, wie sie sich gestalten kann.

Der wesentliche Kritikpunkt betrifft aber die Löschung beziehungsweise den Umgang mit der Löschung dieser Daten. Eine permanente Überprüfung, ob diese Datenhaltung im jeweiligen Fall noch angemessen ist, ist in der Praxis undurchführbar. Der einfache Weg wäre hier, die Daten nach einem gewissen Zeitraum automatisch zu löschen. Im Einzelfall kann dann immer noch entschieden werden, diese Daten weiter zu halten, nämlich im Sinne von notwendigen Sicherheitsüberlegungen. Auch wenn das Daten­schutzgesetz und die Löschungsregeln hier Anwendung finden, ist da zu überlegen, ob nicht spezielle Löschungsregeln sinnvoller wären.

Ein wesentlicher anderer Punkt aber, der durch die Korrekturen beim Sicherheitspoli­zeigesetz im Zusammenhang mit der DNA-Analyse auftaucht, ist, dass hier etwas zum Ausdruck kommt, das ich als Datensammelleidenschaft des Staates bezeichnen würde.

Diese Datensammelleidenschaft beschränkt sich in vielen Fällen leider nicht auf das Notwendigste. Den gleichen Fall hatten wir auch bei der Vorratsdatenspeicherung. Ohne Anlass wurden Daten von Bürgerinnen und Bürgern gespeichert, mit dem Ziel, schwere Verbrechen aufzuklären, doch Millionen Menschen unter Generalverdacht zu stellen, um dann durch diese Vorratsdatenspeicherung praktisch nichts zu finden, wur-


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