Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 197

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de auch vom Europäischen Gerichtshof als Exzess ausgelegt. Die Umsetzung in Ös­terreich lässt auf sich warten, Anträge von NEOS und den Grünen wurden bereits eingebracht. Und wir hoffen, dass das in naher Zukunft auch Anwendung findet.

Wenn es um die persönlichen Daten, um den Schutz der Privatsphäre geht, dann muss es oberste Prämisse des Staates sein, den Zugriff auf diese Daten zu schützen, ge­rade in einem Bereich, wo die Produktion dieser Daten unbewusst passiert und von den Menschen gar nicht kontrolliert werden kann. Das ist bei den DNA-Spuren, bei den Verbindungsdaten und bei den Bewegungsdaten der Fall.

Wir können überhaupt keine eigenverantwortliche Entscheidung darüber treffen, wel­che Daten wir da produzieren. Es wird immer leichter, diese Daten automatisiert zu sammeln, zu verarbeiten und zu speichern. Zur Bekämpfung von Verbrechen dürfen wir das auch tun – das ist gut so –, aber es muss mit der notwendigen Sorgfalt ge­schehen. Und diese Sorgfalt wurde auch bei den jetzigen Änderungen des Sicherheits­polizeigesetzes nicht ausreichend angewendet.

Deswegen schlagen wir vor, dass die zuvor angesprochenen Punkte noch einmal ver­tieft werden. Wir haben mittlerweile in den Ausschüssen als neue Abgeordnete gelernt, wie das funktioniert. Da wird wortreich erklärt, dass dieser Antrag in der Sache ei­gentlich sehr gut ist, aber noch einige Zeit nachreifen muss. Ich habe dementspre­chend im Ausschuss beantragt, die Regierungsvorlage zu vertagen und habe mich sehr gewundert, dass die Regierungsparteien dieser Vertagung nicht zugestimmt ha­ben. Wir können das jetzt hier im Plenum korrigieren.

In diesem Sinne unterstützen wir auch den Rückverweisungsantrag vom Kollegen Ro­senkranz, wenngleich aus anderen Gründen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Pendl: Än­dert aber in der Sache nichts.)

19.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


19.04.29

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! In dieser Novelle sind nicht nur die Datenschutzrichtli­nien geregelt, sondern da geht es auch um andere Dinge, die ebenfalls erwähnenswert sind. Auf der einen Seite möchte ich da die Schaffung der Möglichkeit, ausgebildete Exekutivbeamte im Bereich des rechtskundigen Dienstes einzusetzen, hervorheben. (Abg. Pendl: Endlich einer, der auch !)

Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt. Wir haben früher Exekutivbeamte gehabt, die Tätigkeiten ausgeübt haben, für die sie jahrelange Ausbildungen machen mussten und die Tätigkeiten sehr gut geleistet haben, dann aber aufgrund der Polizeireform das nicht mehr machen durften. Das wird nun repariert. Das halte ich für eine vernünftige Sache. Das ist eine vernünftige Entscheidung, die Kosten einspart und der Polizei wirk­lich etwas bringt.

Ein weiteres Thema, das ich ansprechen möchte, ist das Vorgehen bei rassistisch mo­tiviertem Verhalten bei Sportgroßveranstaltungen. Ich möchte das vielleicht nur ganz kurz anschneiden. Es ist ein Thema, über das man klar diskutieren kann. Jegliche Art von Extremismus ist abzulehnen, und wenn Sportveranstaltungen dazu missbraucht werden, dann ist alles zu tun, um den Missbrauch der Spielwiese für rechten, linken oder welchen auch immer Extremismus zu unterbinden. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch auf das Thema zurückkommen, das Kollege Amon vorhin angesprochen hat: dieser Demonstrationseinsatz mit diesen vor­getäuschten Übergriffen. Meine Damen und Herren, ich als ehemaliger Gendarmerie­beamter, sieben Jahre bei einer Einsatzeinheit in Vorarlberg tätig, jetzt Polizeibeamter, glaube zu wissen, wovon ich spreche.

 


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