Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 199

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.

 


19.10.01

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Geschätzte Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich in aller Kürze auf die Punkte betreffend die Novelle zum SPG eingehen und kurz reflektieren, was wir durch diese Novelle erreichen.

Zum Ersten gelingt es uns dadurch, effektiver gegen rassistisch motiviertes Verhalten vorzugehen. Da stellt sich natürlich jeder die Frage: Na, wie erreichen wir das? Da brauchen wir nur in die Vergangenheit zu schauen. Sie wissen, dass wir gerade in den vergangenen Jahren ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen geschnürt haben.

Ich denke daran, dass es möglich ist, eine sogenannte Sicherheitszone bei Großveran­staltungen einzurichten, je nach Gefährdungslage; ich denke daran, dass es möglich ist, eine Wegweisung vorzunehmen; oder ich denke daran, dass wir eben die Hooligan-Datei aufgebaut beziehungsweise installiert haben.

Gerade durch all diese Maßnahmen ist es gelungen, die Zahl der Anzeigen massiv zu reduzieren. Deswegen wollen wir jetzt auch mit dieser Novelle diese Befugnisse der Si­cherheitsbehörden bei Gewaltdelikten auch ausweiten, nämlich auf die Rassismus-Tatbestände und auf das Verbotsgesetz. Das heißt, es soll auch in diesem Fall das Wegweisungsrecht, das Betretungsverbot, die Meldeauflage, und natürlich auch die Eintragung in die Hooligan-Datei geben.

In diesem Zusammenhang ist mir ganz wichtig, dass der ÖFB und die Bundesliga es in Zukunft bei der Verhängung eines Stadionverbotes leichter haben. Auch das haben wir mit dieser Novelle geregelt, und zwar so, dass es auch datenschutzrechtlich zu 100 Pro­zent korrekt ist, denn wir sind auch allen Einwendungen der Datenschutzkommission nachgekommen.

Zum Zweiten betrifft die SPG-Novelle den Schutz kritischer Infrastruktur. Mit dieser No­velle haben wir den Schutz kritischer Infrastruktur auch in den sicherheitspolizeilichen Aufgabenbereich unserer Beamtenschaft aufgenommen. Warum? – Weil wir wissen, dass der Schutz kritischer Infrastruktur heute mehr denn je notwendig ist, weil gerade bei Störung kritischer Infrastruktur es nachhaltig zu Schäden der gesamten Gesell­schaft kommen kann.

Zum Dritten, auch ein wichtiger Punkt, was wir nämlich repariert haben: Die Bestim­mungen zur DNA-Untersuchung sind durch die SPG-Novelle ganz klar geregelt. Das heißt, dass DNA-Untersuchungen in Zukunft nur zulässig sind bei gerichtlich strafba­ren, vorsätzlichen Handlungen mit einem Strafausmaß von mindestens einem Jahr.

Das heißt, Sie sehen, die SPG-Novelle bringt wichtige und notwendige Änderungen, die dazu beitragen, dass wir unser hohes Sicherheitsniveau weiterhin beibehalten kön­nen, dass wir gegen rassistisch motiviertes Verhalten vorgehen können. Ich glaube, dazu gibt es gerade hier in diesem Haus einen Konsens.

Aber lassen Sie mich auch noch das eine oder andere Wort sagen zu der von Ihnen angesprochenen Demonstration, die am Samstag stattgefunden hat. Ja, selbstver­ständlich ist es die Aufgabe und die Verantwortung der Polizei, die Versammlungs­freiheit, das Demonstrationsrecht zu schützen, keine Frage.

Dem kommt selbstverständlich die Polizei auch nach. Und glauben Sie mir, Sie brau­chen nur mit vielen Polizisten draußen vor Ort zu reden, nichts ist dem Polizisten lie­ber, als dass jede Demonstration friedlich über die Bühne geht. (Abg. Höfinger: Ge­nau!) Es ist der größte Wunsch jedes einzelnen Polizisten, dass alle wieder gesund


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