Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 201

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Mein Dank als Bürgerin und als Abgeordnete geht an alle Polizistinnen und Polizisten, die unter Einsatz ihrer Gesundheit bereit sind, uns sichere Rahmenbedingungen für diese großartigen Veranstaltungen, die wir dann miterleben dürfen, zu sichern.

Eine weitere aktuelle Notwendigkeit hat die Vorlage erkannt: den Schutz kritischer In­frastruktur. Darunter fällt Wasserversorgung, Energieversorgung, der öffentliche Ver­kehr, Krankenhäuser und natürlich auch die Einrichtungen, die heute nicht mehr weg­zudenken sind, nämlich Informationstechnologie.

Störungen, die da verursacht werden, haben Schäden, die die Rahmenbedingungen unseres Lebens massiv beeinträchtigen und natürlich auch zu riesigen ökonomischen Schäden führen können. Ich spreche von Rahmenbedingen, die für uns Private wie in der Wirtschaft extrem notwendig sind.

Nunmehr sollen die Sicherheitsbehörden für diesen besonderen Schutz zuständig sein, und das ist gut so. Denn unsere Behörden, unsere Polizei hat in den letzten Jahren gute Erfahrungen gemacht, und mit der Modernisierung und Adaptierung und Erweite­rung dieser Zuständigkeiten können wir die Erfahrungen aus dem polizeilichen Einsatz in die Praxis miteinfließen lassen.

Das Sicherheitspolizeigesetz spielt in unserem Rechtsstaat eine essentielle Rolle. Es bettet die Polizei in unseren Rechtsstaat ein und schafft so die Rahmenbedingungen für die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten. Und sie schaffen unsere Sicherheit als Bürger.

Die Weiterentwicklung durch die aktuelle Novelle begrüße ich ausdrücklich. Sie macht unseren Rechtsstaat noch ein Stück stärker, unser Leben noch ein Stück sicherer und den Sport noch ein Stück fairer. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.20.04

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Innen­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die heute zur Beschlussfassung vorliegen­de Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes umfasst zwei große Bereiche. Der eine Be­reich betrifft die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes und seine Bedenken hin­sichtlich DNA-Untersuchungen. Diese hat es notwendig gemacht, den § 67 Sicher­heitspolizeigesetz zu evaluieren. Der zweite große Bereich sind die gesetzlichen Be­stimmungen, die schon angesprochen worden sind, betreffend Veranstaltungen: dass man erstens gegen die Gewaltbereitschaft der Fans tätig werden kann, zweitens be­treffend die Datenübermittlung an den Österreichischen Fußballbund und die Österrei­chische Fußball-Bundesliga, was wichtig ist, um ein Betretungsverbot auch bei Sport­stätten zu erreichen; und drittens hinsichtlich Schutz der kritischen Infrastruktur gegen sogenannte Computerkriminalität.

Der Schwerpunkt meiner heutigen Rede wird die DNA-Untersuchungen betreffen, die aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes novelliert werden. Herr Kollege Steinhauser, Sie haben hier sehr umfassend Ihre Bedenken betreffend die Löschung geäußert. Ich möchte anmerken, dass in den gesetzlichen Bestimmungen implemen­tiert ist, dass jeder, der erkennungsdienstlich behandelt worden ist, schriftlich darauf aufmerksam gemacht werden muss, wie lange die Daten aufbewahrt werden und wel­che Möglichkeiten ihm zur Löschung zur Verfügung stehen. Es gibt auch von Amts we­gen eine Möglichkeit – gemäß § 73 –, diese Daten zu löschen, vor allem dann, wenn kein Verdacht mehr besteht, dass eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte vorsätzliche Handlung von dieser Person begangen worden ist.

 


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