Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 219

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Der vorliegende Vorschlag jedoch, sozusagen einen Mindestbeitrag für ein erzielbares Einkommen anzusetzen, löst dieses Problem in der Praxis nicht, denn dieses geringe Erwerbseinkommen ist kaum ein Grund für Ablehnung. Vielmehr, denke ich, haben wir mit der Härtefallregelung, welche wir beschlossen haben und welche für über Fünfzig­jährige gilt, ein sehr gutes Instrument gefunden, dass diese Menschen endlich auch ei­nen Verweisungsschutz bekommen haben. Wir sehen in der Praxis sehr gut, dass beim Arbeits- und Sozialgericht in diesen Fällen endlich auch tatsächlich eine Zuerken­nung einer Reha-Maßnahme beziehungsweise eine Pensionszuerkennung erfolgt.

Eines zeigt uns dieses Beispiel auch sehr gut auf: Wir müssen in die Jugend und in die Ausbildung investieren. Ich denke, dass wir sehr viele Mittel, die wir diese Woche dazu bereitstellen, richtig investieren, damit wir dieses Problem von der Basis her lösen, so­zusagen von der Wurzel her bekämpfen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


20.20.02

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch einen Gebärden­sprachdolmetscher): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und auch geschätzte Zuschauer vor den Fernsehschirmen! Findet das Kapitel Assistenzhunde heute ein Ende?

Ich möchte Sie gerne einladen, den Begriff „Assistenzhund“ näher kennenzulernen. Es gibt da drei Untergruppen: die Blindenführhunde, die für sehbehinderte und blinde Menschen Unterstützung leisten, die Servicehunde, die Menschen mit körperlichen Be­einträchtigungen unterstützend dienen, und Signalhunde, die gehörlosen und schwer­hörigen Menschen helfen. All diese Hundearten helfen Menschen mit Behinderungen, den Alltag gut zu bewältigen, ein selbstbestimmtes Leben zu leben.

Sie kennen die UN-Konventionen der Menschenrechte, und ich möchte hier einige Punkte der UN-Konvention in Erinnerung rufen. Es gibt das Recht auf selbstbestimm­tes Leben, das Recht auf Partizipation und das Recht auf barrierefreien Zugang. – Sie wissen, wir haben hier, in diesen Räumlichkeiten, bereits einige positive Schritte ge­setzt: Es wurde einstimmig beantragt, dass im Sozialministerium eine Arbeitsgruppe organisiert wird, die sich mit der Thematik Assistenzhunde beschäftigt, jedoch herrscht bis dato Stillstand. Es gibt da keine Zwischenresultate, es sind keine ersichtlich. Ich wünsche mir von den beiden Regierungsparteien, diesem Stillstand ein Ende zu setzen.

Ich kann Ihnen diesbezüglich sehr gerne helfen. Es ist ganz einfach, und zwar braucht es erstens die Anerkennung der Assistenzhunde als Rehabilitationsmaßnahme, zwei­tens eine zentrale Leitstelle, an die sich die Leute wenden können, wo auch finanzielle Angelegenheiten untersucht werden, und drittens klare Kostenaufstellungen und eine Kostenübernahmedefinition. – Es ist ganz einfach: nur diese drei Dinge!

Im Sinne eines selbstbestimmten Lebens und der Gleichberechtigung wünsche ich mir, dass diese Forderungen so bald wie möglich umgesetzt werden und nicht von Jahr zu Jahr vertagt werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


20.22.34

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Ga-


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