Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 220

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

lerie und vor den Fernsehschirmen! Wie wir schon von den drei Vorrednern gehört ha­ben, geht es um den Antrag, Blindenführhunde als medizinische Reha-Maßnahme an­zuerkennen.

Ich glaube, das Wichtigste bei diesem Thema ist, dass wir genügend gut ausgebildete Hunde haben, damit wir den Menschen so gut wie möglich helfen können, die eben diese Blindenführhunde brauchen, und ich glaube, es kommt nicht darauf an, ob diese jetzt vom Bund und zum Teil von den Ländern bezahlt werden, oder ob sie von der Krankenkasse bezahlt werden.

Die Regierung, insbesondere der Herr Bundesminister hat sich sehr wohl mit diesem Thema befasst, und wir wissen, dass eine Neuregelung betreffend Assistenzhunde er­folgt. Es gibt eine Novelle, deren Begutachtung, glaube ich, sogar schon abgeschlos­sen ist, durch die es auch zu einer Änderung im Bundesbehindertengesetz kommt.

Wichtig ist dabei, dass die Hunde die bestmögliche Ausbildung haben, dass man die Kosten im Griff hat und dass nicht irgendwo bestimmt wird, sondern dass man, wie gesagt, einfach auf das schauen kann, was notwendig ist. Der Mensch muss im Mittel­punkt stehen, sodass er die bestmögliche Unterstützung hat, wenn er sie braucht, und ich glaube, es ist nicht so wichtig, von welcher Stelle sie bezahlt wird. Wir wissen, dass dieses System funktioniert.

Wie gesagt, momentan ist der Schlüssel so: Bei Arbeitsunfällen oder für die Arbeit wird es vom Bund bezahlt, in der Freizeit von den Ländern; ist es ein Arbeitsunfall gewesen, so wird die gesamte Summe vom Bund übernommen. Das ist eine Vereinbarung der Länder mit dem Bund.

Ich glaube, diese Novelle und dieses neue Bundesbehindertengesetz ist so ausge­richtet, dass wir die beste Qualität bei der Ausbildung der Hunde haben und dass die Kosten im Griff sind und nicht explodieren, so wie es da und dort der Fall ist. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

20.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Schwent­ner. – Bitte.

 


20.25.22

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister, schö­nen Abend! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich weiß nicht, ich verstehe das nicht ganz, Herr Kollege, weil Sie gemeint haben, Sie geben uns zwar inhaltlich recht, Herr Vogt – jetzt weiß ich nicht, wo er ist, der Kollege von der SPÖ, der vorhin ge­sprochen hat (Abg. Vogl winkt von seinem Sitzplatz) – ah, ja! (Abg. Elisabeth Hakel: Vogl!) – Vogl, danke; wir kennen uns noch nicht. – Sie geben uns zwar inhaltlich recht, aber der Vorschlag, den wir durch diesen Antrag machen, ist für Sie nicht nachvollzieh­bar.

Ich weiß nicht, es ist einfach eine gerechtere Lösung, wie wir meinen würden, wenn die Ausgleichszulage dazu verwendet wird, um das zu berechnen, und nicht mehr nur 50 Prozent des überhaupt niedrigst denkbaren Einkommens unterschritten werden muss – das ist unser Vorschlag. Ich möchte aber schon noch einmal grundsätzlich da­rauf eingehen, worauf es ankommt und was überhaupt der Sinn des Antrages ist.

Wir begleiten jetzt schon seit Jahren einen Herrn – und er ist nicht der Einzige. Sie selbst haben gesagt, es handelt sich um ungefähr 30 000 Menschen, die beim AMS – unter Anführungszeichen – „geparkt“ sind, die einfach nicht herauskommen aus dem Kreislauf. Und dieser Herr, der uns bekannt ist, war Glasbläser, Lagerarbeiter, hat kei­nen Berufsschutz, weil er keinen Beruf mit Berufsschutz ausgeübt hat, hatte einen schweren Unfall und ist seit Jahren einfach nicht arbeitsfähig. Dieser Herr wird seit Jahren von Pontius zu Pilatus geschickt und wahrscheinlich auch wieder zurück.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite