Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 137/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme (114 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 19/A und Zu 19/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Gesetz, mit dem das ASVG (BGBl. Nr. 189/1955), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 187/2013, abgeändert wird (115 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
20.16
Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Blindenführhund ist für Menschen, die erblindet oder stark sehbehindert sind, für einen Menschen mit einem derartigen Schicksal nicht nur eine große Hilfe, sondern auch ein Freund, ein Kamerad. Die soziale Bindung zwischen Mensch und Hund ist eine wichtige Voraussetzung für ein gut funktionierendes Führgespann.
Wenn man bedenkt, dass einem Erblindeten oder stark sehbehinderten Menschen so sehr geholfen ist, dass er auf andere fremde Hilfe verzichten kann, dann wäre es wohl höchst an der Zeit, dass die Kosten zur Gänze übernommen werden. Was in anderen Ländern möglich ist, müsste doch auch in Österreich möglich sein, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz wichtig dafür wäre, dass der Blindenführhund als Reha-Maßnahme anerkannt wird. Das muss in Österreich auch durchführbar sein. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
20.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.
20.17
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Wir hatten diesen Antrag bereits im März im Plenum, und es hat sich eigentlich an der Sachlage nichts geändert. Die Beistellung eines Blindenführhundes stellt keine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation dar. Es ist in der Krankenversicherung in § 154a ASVG geregelt, was dazu zählt, weshalb auch dieser Antrag von uns abgelehnt wird.
Weiters wurde bereits im März im Plenum von Nationalratsabgeordnetem Keck sehr ausführlich erklärt, welche Schwierigkeiten es bei der Ausbildung der Blindenführhunde gibt.
Zu Tagesordnungspunkt 10, dem Antrag von Frau Mag. Schwentner, möchte ich sagen, dass hier natürlich ein sehr großes Problem aufgezeigt wird. Bei der angespannten Arbeitsmarktlage, wie wir sie heute leider vorfinden, sind es gerade die Schwächsten in der Gesellschaft, welche auch noch eine geringe Qualifikation haben oder körperlich beeinträchtigt sind, die realistischerweise kaum Chancen auf unserem Arbeitsmarkt vorfinden. Ja, wir reden über 30 000 Menschen in Österreich, die kaum Chancen auf einen Arbeitsplatz haben.
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