ner der KünstlerInnen, Kulturinitiativen und der Kulturschaffenden. – Vielen Dank. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)
14.02
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Brosz. – Bitte.
14.03
Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Mir obliegt zunächst die verantwortungsvolle Aufgabe, zwei Abänderungsanträge unserer Rechnungshofsprecherin Gabriela Moser einzubringen, die der Absicherung des Budgets des Rechnungshofs dienen sollen. Das wird ein bisschen technisch, ich ersuche daher um Nachsicht, es ist aber notwendig.
Zunächst bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen zum Bundesfinanzgesetz 2014
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesfinanzgesetz 2014 (50 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (138 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In der Anlage 1, Untergliederung 06 Rechnungshof lauten in der Spalte BVA 2014 die Beträge für „Auszahlungen fix“ und „Summe Auszahlungen“ jeweils „33,495“ sowie der Betrag für Nettofinanzierungsbedarf „-33,409“.
2. Die Betragsänderung ist auch in der entsprechenden Rubrik, der Untergliederung, in den Globalbudgets sowie bei den von den Änderungen jeweils betroffenen Summenbeträgen sämtlicher Anlagen zu berücksichtigen.
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Weiter bringe ich nachstehenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen zum Bundesfinanzgesetz 2015
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesfinanzgesetz 2015 (51 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (139 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In der Anlage 1, Untergliederung 06 Rechnungshof lauten
a) in der Spalte BVA 2014 die Beträge für „Auszahlungen fix“ und „Summe Auszahlungen“ jeweils „33,495“ sowie der Betrag für Nettofinanzierungsbedarf „-33,409“ und
b) in der Spalte BVA 2015 die Beträge für „Auszahlungen fix“ und „Summe Auszahlungen“ jeweils „34,594 sowie der Betrag für Nettofinanzierungsbedarf „-34,680“.
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