Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 116

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ner der KünstlerInnen, Kulturinitiativen und der Kulturschaffenden. – Vielen Dank. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

14.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Brosz. – Bitte.

 


14.03.03

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Mir obliegt zunächst die verantwortungsvolle Aufgabe, zwei Abänderungsanträge unserer Rechnungshofsprecherin Gabriela Moser einzubrin­gen, die der Absicherung des Budgets des Rechnungshofs dienen sollen. Das wird ein bisschen technisch, ich ersuche daher um Nachsicht, es ist aber notwendig.

Zunächst bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen zum Bundesfinanzgesetz 2014

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesfinanzgesetz 2014 (50 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (138 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage 1, Untergliederung 06 Rechnungshof lauten in der Spalte BVA 2014 die Beträge für „Auszahlungen fix“ und „Summe Auszahlungen“ jeweils „33,495“ sowie der Betrag für Nettofinanzierungsbedarf „-33,409“.

2. Die Betragsänderung ist auch in der entsprechenden Rubrik, der Untergliederung, in den Globalbudgets sowie bei den von den Änderungen jeweils betroffenen Summen­beträgen sämtlicher Anlagen zu berücksichtigen.

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Weiter bringe ich nachstehenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen zum Bundesfinanzgesetz 2015

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesfinanzgesetz 2015 (51 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (139 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage 1, Untergliederung 06 Rechnungshof lauten

a) in der Spalte BVA 2014 die Beträge für „Auszahlungen fix“ und „Summe Auszah­lungen“ jeweils „33,495“ sowie der Betrag für Nettofinanzierungsbedarf „-33,409“ und

b) in der Spalte BVA 2015 die Beträge für „Auszahlungen fix“ und „Summe Aus­zahlungen“ jeweils „34,594 sowie der Betrag für Nettofinanzierungsbedarf „-34,680“.

 


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