Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 134

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Ein weiterer Themenbereich, der uns in den letzten Monaten beschäftigt hat und der auch mit einer effizienteren Gestaltung und Mittelverwaltung zu tun hat, ist der Skandal rund um das Burgtheater, der einmal mehr aufgezeigt hat, dass die Lösung der Bun­destheater-Holding keine optimale ist, dass sie ihrem Auftrag nicht wirklich nachkommt. Auch da wäre es, wie ich glaube, an der Zeit, Taten zu setzen und etwas zu ändern – ohne großen Mehraufwand an Mitteln oder was auch immer, ohne sich ausreden zu müssen, dass man nicht mehr Geld hat.

Auch in diesem Sinne möchte ich folgenden Antrag einbringen.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auflösung der Bundestheater-Holding GmbH und Aufsicht über die Bundestheater des BMKKV

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst werden aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit dem Ziel, dass die Bundestheater-Holding GmbH aufgelöst wird, und der Bund die 100%-Eigentümerschaft über die Burgtheater GmbH, die Wiener Staatsoper GmbH, die Volksoper Wien GmbH und die Art for Art Theaterservice GmbH übernimmt.

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, das sind zwei weitere Anträge der Opposition, die, wie ich glaube, sehr konstruktiv sind. Sie können dann nicht mehr behaupten, dass wir nicht versuchen, auch etwas Gutes zu diesem Budget beizutragen. Vielleicht können Sie dem zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die eingebrachten Anträge sind ausreichend unter­stützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mölzer und weiterer Abgeordneter

betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Kunst- und Kultursponsoring

eingebracht in der 27. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 21. Mai 2014 im Zuge der Behandlung der Behandlung von TOP 1, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.) – UG 32

Die Diskussion um geeignete Finanzierungskonzepte von Kunst und Kultur auf der einen Seite, und die Frage der sozial angemessenen Absicherung von Kunst- und Kultur­schaffenden in Österreich bestimmt – speziell in Zeiten der Budgeterstellung - die österreichische Kulturpolitik.

 


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