„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich bei den europäischen Partnern dafür einzusetzen, dass die europäischen Staaten für ihre Staatsbürger innerhalb der Europäischen Union auf die Anwendung aller Steuer- und Abgabenprivilegien nach dem Wiener Übereinkommen über die diplomatischen Beziehungen vom 18. April 1961 verzichten.“
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Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter betreffend die Streichung von Privilegien nach dem Wiener Übereinkommen über die diplomatischen Beziehungen
eingebracht im Zuge der Debatte (TOP 1) über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.)
Die Europäische Union als einheitlicher Wirtschaftsraum ist seit einigen Jahren Wirklichkeit; die meisten Staaten teilen sogar eine gemeinsame Währung. Das Risiko der Staatsschulden, die Überwachung und Kontrolle der Banken sowie das Budget werden zentral gesteuert. Auch will die Europäische Union Steuerprivilegien abschaffen und Schlupflöcher schließen.
Nur die Privilegien für Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und internationaler Organisation werden laufend erweitert.
Diese Privilegien sind: die Befreiung von der Gerichtsbarkeit und Vollzugshandlungen, die Befreiung von Steuern und Zöllen – genauso für die Gehälter und Zulagen, aber auch für die Mitarbeiter in deren Haushalten.
Ebenso ist im Übereinkommen eine Befreiung von Leistungen an die Sozialversicherung verankert.
Dem nicht genug: Die Mitarbeiter von diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen können sich alle vier Jahre ein neues Auto kaufen und müssen dafür keinen einzigen Cent Mehrwertsteuer oder NoVA abführen.
Dieser Zustand ist im integrierten Europa des 21. Jahrhunderts unhaltbar und eine Verhöhnung aller steuerzahlenden Staatsbürger.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich bei den europäischen Partnern dafür einzusetzen, dass die europäischen Staaten für ihre Staatsbürger innerhalb der Euro-
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