Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 482

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Forschungsinstitute werden ebenfalls stark in ihren Möglichkeiten beschnitten und müssen vielversprechende Projekte aus Mangel an Mitteln ablehnen und so den Forschungsstandort Österreich an der kurzen Leine halten.

Die zuvor angeführten Faktoren erschweren es erheblich, einen gut funktionierenden Wissenschafts- und Forschungssektor zu kreieren, der unzählige direkte und indirekte positive Auswirkungen auf unseren Staatshaushalt haben würde. So bietet ein Ausbau des Sektors zu allererst auf direktem Wege zusätzliche Stellen im hochqualifizierten Bereich, die den „Arbeitsplatz Österreich“ für High Potentials attraktiver machen, darü­ber hinaus wird durch die Mehrzahl an höher bezahlten Stellen auch ein Wachstum des BIP möglich. Zusätzlich wird die Know-How-Bildung forciert sowie unsere inter­nationale Reputation, die starke Multiplikatoreneffekte für die Innovationsfähigkeit des Landes nach sich zieht, gestärkt. Ein mehr an Innovationen stärkt auch den Industrie­sektor, was den Wirtschaftsstandort Österreich verbessert und so einen indirekten Effekt auf eine größere Wirtschaftsleistung erfüllt.

Doch anstatt an der Attraktivierung unseres Wirtschaftsstandortes zu arbeiten, indem wir einerseits mehr Mittel für Wissenschaft und Forschung bereitstellen und anderer­seits hochqualifizierte Arbeitskräfte anlocken, verhindern wir durch die RWR-Karte einen entsprechenden Prozess. Der Grund dafür ist, dass die mit der RWR-Karte verbundenen Auflagen zu hoch und in der Realität unerfüllbar sind.

Zu guter Letzt wird bei uns der Faktor Arbeit viel zu hoch besteuert, was unsere Standortattraktivität zunehmend beeinträchtigt. Darüber hinaus ist Österreich auch noch als gründerfeindlich einzustufen. Das EU-weit durchschnittlich erforderliche Eigenkapital zur Gründung einer GmbH liegt bei 8.000€. Der österreichische Wert beträgt 35.000€.  Um hier die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs zu steigern, wurde im Vorjahr die „GmbH light“ eingeführt, jedoch hastig nach sechs Monaten wieder zurück­genommen. Ein Schritt, der schwer nachzuvollziehen ist, steigerte sich doch alleine in den ersten vier Monaten der Gültigkeit der mittlerweile wieder abgeschafften Neure­gelung die Zahl der Gründungen um 1.500 verglichen mit dem Vorjahr.

Deshalb stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, so rasch wie möglich alle notwendigen legistischen Maßnahmen einzuleiten, sodass sichergestellt werden kann, dass einer­seits Brain Drain tunlichst vermieden wird und andererseits eine qualifizierte Zuwan­derung stattfindet, um den Wissens- und Wirtschaftsstandort Österreich zu sichern.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

betreffend steuerrechtsvereinfachende Maßnahmen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.), UG 40 - Wirtschaft

 


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