Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 515

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neugestaltung der Gewerbeordnung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Kommission bestehend aus Exper­ten_innen des Fachgebietes und Vertreter_innen aller Parlamentsparteien zur Neu­gestaltung der Gewerbeordnung einzurichten.“

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Das war der erste Antrag.

Dann haben wir noch diesen anderen Antrag, in dem es um die Werbeabgabe geht. Sie können sich erinnern. Das ist diese 5-prozentige Abgabe, die man für traditionelle Medien entrichten muss. Das heißt, wenn jemand NEOS- oder Grüne Plakate mit Othmar Karas überaffichiert und jemanden entgeltlich beauftragt, müsste auch dieje­nige Person oder der Auftraggeber diese Werbeabgabe entrichten – oder kommt damit durch, wenn wir sie jetzt gemeinsam abschaffen.

Dazu bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Werbeabgabe­gesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend eine Novelle des Werbeabgabegesetzes zuzuleiten, die eine Abschaffung der bundesweiten Werbeabgabe vorsieht.“

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Danke. (Beifall bei den NEOS.)

14.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die eingebrachten Anträge sind ausreichend unter­stützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neu­ge­staltung der Gewerbeordnung eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanz­rahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.), UG 40 – Wirtschaft

Das Regierungsprogramm „Erfolgreich Österreich“ sieht unter anderem folgenden Passus vor: „Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rah­menbedingungen“

 


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