Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 523

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einer Familie besteht, vernichtet wird, indem die Kinder dann als Zeugen missbraucht werden. Das hat niemand notwendig, das ist für die Gesellschaft schlecht.

Ich glaube, dass wir hier ein gutes Programm zustande bringen werden mit einer breiten Mehrheit, so, wie es in der Justiz an sich üblich ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


14.40.54

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Grüß Gott, Herr Präsident! Grüß Gott, Herr Minister! Hohes Haus! Wenn wir über das Budgetkapitel Justiz sprechen, dann müssen wir uns wieder einmal vor Augen halten, dass auch dieser Bereich der Politik mit Geld verbunden ist, ökonomische Grenzen hat. Vor drei Tagen habe ich über die Gesundheit gesprochen. – Natürlich spielt bei der Gesundheit Geld eine Rolle, aber natürlich gibt es auch einen Zusammenhang zwischen Recht und Geld.

Innere und äußere Sicherheit gehören zu den Grundfunktionen des Staates, und daher muss man auch entsprechende Mittel zu Verfügung stellen. Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz lautet so:

Wem das Gesetz einen Anspruch gibt, dem gibt es auch die Mittel, es durchzusetzen.

Genauso muss auch der Staat das Recht durchsetzen und die entsprechenden Mittel hiefür haben.

Weil von der Gebührenhöhe gesprochen worden ist: Es ist sicher richtig, dass man über Teilbereiche, gerade im erstinstanzlichen Bereich, sprechen kann und soll, nur glaube ich, dass wir international da gar nicht weit weg sind von anderen Bereichen.

Überproportional belastet ist man in der zweiten und dritten Instanz und auch bei hohen Streitwerten, die prozentual abhängig sind. Damit ergibt sich aber zum Beispiel bei hohen Streitwerten das Problem, dass man die staatliche Justiz gar nicht in Anspruch nimmt, sondern in die private Schiedsgerichtsbarkeit ausweicht. Wenn man da ein flexibleres System finden würde, würde es einen höheren Anfall bei den öster­reichischen Gerichten geben – es gibt ja auch dort eine Konkurrenz zu den insti­tutionellen und privaten Schiedsgerichten –, und man hätte sogar Mehreinnahmen dadurch, dass man in diesen Bereichen zum Beispiel auch eine Höchstgrenze ein­ziehen würden.

Recht und Geld betrifft auch Strafe. Wir haben vor drei Tagen diesen Brief nach Brüssel besprochen, in dem steht, dass die Steuersünder einen gewissen Betrag – einen sogar neunstelligen Betrag – aufbringen würden, so als ob die Steuersünder jetzt zum ersten Mal bestraft werden würden. Die Frage ist natürlich, ob man sich nicht auch einer Illusion hingibt, indem man gleich diesen neunstelligen Betrag einsetzt.

Was ich daran eigentlich problematisch finde, wenn man das ins ordentliche Budget einstellt, ist, dass der Staat ja damit rechnet, dass es genug Verbrecher oder Steuer­sünder gibt, damit er sein eigenes Budget erfüllen kann. Der Sinn der Strafe muss ja sein, dass man sich ordentlich verhält! Wenn allerdings der Staat jetzt selbst sozu­sagen Profiteur ist vom Bruch des Rechts, das ins ordentliche Budget einstellt und damit sozusagen nicht als Butter aufs Brot behandelt, dann habe ich in gewisser Weise ein flaues Gefühl bei der Angelegenheit, meine Damen und Herren. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich möchte noch auf zwei Bemerkungen eingehen, die anlässlich der 40-Jahr-Feier des Rechtsanwaltstages gefallen sind. Einerseits hat der Herr Bundesminister sinngemäß gemeint, dass fiskalpolitische Restriktionen nicht dazu führen dürfen, dass das Recht


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