Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 539

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15.35.26

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Zuseher und Zuhörer vor den Fernseh­geräten und auf der Galerie! Es wurden von den Vorrednerinnen und Vorrednern bereits viele Themen erwähnt: von den Gebühren bis zu den Verfahrensabläufen, auch die Kostenseite, dass sich jeder das Recht leisten können muss, sowohl aus dienst­rechtlicher Sicht als auch natürlich aus Sicht der Finanzen.

Ich darf aber auch noch ganz kurz erwähnen – Kollege Hübner hat es bereits mit Hinweis auf Kollegen Steinhauser gemacht, der jetzt leider nicht hier ist –, dass es auch unverantwortlich ist und sehr viele Kosten verursacht, und der Herr Minister hat es bereits eindrucksvoll erklärt, wenn man die Polizei immer wieder vorverurteilt.

Der Fall in Stein ist sicher aufzuklären, aber das hat, so wie es auch medial berichtet wurde, zwei Seiten. Da gibt es auch einen Patienten, der sich anscheinend gar nicht so gerne hat behandeln lassen. Und ich glaube, auch von dieser Seite ist es zu sehen und natürlich auch von der Seite der Verantwortung.

Hier schließt sich wieder der Kreis: bei dem Vorfall bei der Demo mit der angeblich schwangeren Frau, die ihr Kind verloren hat, aber gar nicht schwanger war. Ich denke, das sind Anwürfe, die sich unser Sicherheitssystem nicht verdient hat, und da brauchen wir mehr Objektivität. Und das eignet sich nicht, wie mein Vorredner soeben gesagt hat, für politische Diskussionen. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich komme aber zu einem positiveren Thema. Leider sind auch immer wieder Kinder der Grund für Verfahren, Prozesse, für Klagen, und deshalb wollen wir vom Team Stronach folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Ertlschweiger Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinderstimmen sind kein Klagsgegenstand“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 bis 3 – Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanz­rah­men­gesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.), Bericht des Budgetausschusses über die Regierungs­vorlage (50 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2014 (Bundesfinanzgesetz 2014 – BFG 2014) samt Anlagen (138 d.B.), sowie Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (51 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2015 (Bundesfinanzgesetz 2015 – BFG 2015) samt Anlagen (139 d.B.) – TOP 2 BFG 2014, UG 13

Die Wertschätzung von Kindern und deren Betreuung, sei es innerhalb ihrer Familien oder innerhalb privater wie öffentlicher Einrichtungen, ist Maßstab für die Zukunfts­fähigkeit einer Gesellschaft. Umso unverständlicher ist der Umstand, dass die öster­reichische Rechtsordnung das gerichtliche Vorgehen gegen Kinderstimmen ermöglicht. Spielende Kinder mit entsprechendem Lärmpegel gelten als „schädliche Umweltein­wirkung“, gegen die Klage erhoben werden kann.

Das schafft abwegige und kinderfeindliche Vorgehensweisen wie etwa die Errichtung von Lärmschutzwänden rund um Kindergärten.

Kinder sind der wertvollste Teil unserer Gesellschaft und haben den Anspruch auf höchste Wertschätzung.

Eine Rechtsordnung, die einer solchen Wertschätzung nicht gerecht wird, kann als un­menschlich bezeichnet werden.

 


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