bei den von den Änderungen jeweils betroffenen Summenbeträgen der Anlagen I, I.a, I.b, I.c, I.d, I.e und III zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Budgetobergrenze für das Jahr 2014 soll erhöht werden, um eine finanzielle Basis für allfällige Sonderaktivitäten im Rahmen des parlamentarischen Betriebes zur Verfügung zu haben.
*****
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Otto Pendl, August Wöginger, Katharina Kucharowits, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage betreffend Bundesfinanzgesetz 2015 samt Anlagen (51 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichts (139 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. In Artikel I lauten die Schlusssummen wie folgt:
|
"Allgemeine Gebarung" |
Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit |
Auszahlungen |
74 719,218 |
84 382,730 |
Einzahlungen |
71 525,383 |
87 576,565 |
Nettofinanzierungsbedarf |
3 193,835 |
|
Finanzierungsüberschuss |
|
3 193,835 |
2. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind in der Untergliederung UG02 – Bundesgesetzgebung die Beträge wie folgt zu ändern:
Detailbudget |
Mittelverwendungsgruppe/ Mittelaufbringungsgruppe |
Von |
abzuändern um Millionen Euro |
auf |
020101 |
Auszahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit |
36,084 |
5 |
41,084 |
020101 |
Betrieblicher Sachaufwand |
36,085 |
5 |
41,085 |
3. Die Betragsänderungen sind auch in der entsprechenden Rubrik, der Untergliederung, in den Globalbudgets, in der Übersicht Globalbudgets (Seiten 13f.) sowie bei den von den Änderungen jeweils betroffenen Summenbeträgen der Anlagen I, I.a, I.b, I.c, I.d, I.e und III zu berücksichtigen.
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