Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 579

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bei den von den Änderungen jeweils betroffenen Summenbeträgen der Anlagen I, I.a, I.b, I.c, I.d, I.e und III zu berücksichtigen.

Begründung:

Die Budgetobergrenze für das Jahr 2014 soll erhöht werden, um eine finanzielle Basis für allfällige Sonderaktivitäten im Rahmen des parlamentarischen Betriebes zur Verfügung zu haben.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Otto Pendl, August Wöginger, Katharina Kucharowits, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend Bundesfinanzgesetz 2015 samt Anlagen (51 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichts (139 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. In Artikel I lauten die Schlusssummen wie folgt:

 

"Allgemeine Gebarung"

Geldfluss aus der Finanzie­rungstätigkeit

Auszahlungen

74 719,218

84 382,730

Einzahlungen

71 525,383

87 576,565

Nettofinanzierungsbedarf

3 193,835

 

Finanzierungsüberschuss

 

3 193,835

2. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind in der Untergliederung UG02 – Bundesgesetzgebung die Beträge wie folgt zu ändern:

 

Detail­budget

Mittelverwendungsgruppe/ Mittelaufbringungsgruppe

 

Von

abzuändern um Millionen Euro

 

auf

020101

Auszahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit

36,084

5

41,084

020101

Betrieblicher Sachaufwand

36,085

5

41,085

 

3. Die Betragsänderungen sind auch in der entsprechenden Rubrik, der Unter­gliederung, in den Globalbudgets, in der Übersicht Globalbudgets (Seiten 13f.) sowie bei den von den Änderungen jeweils betroffenen Summenbeträgen der Anlagen I, I.a, I.b, I.c, I.d, I.e und III zu berücksichtigen.

 


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