Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 580

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4. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind in der Unter­gliederung UG58 – Finanzierung, Währungstauschverträge die Beträge wie folgt zu ändern:

 

Detail­budget

Mittelverwendungsgruppe/ Mittelaufbringungsgruppe

 

Von

abzuändern um Millionen Euro

 

auf

580101

Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden

33 999,146

5

34 004,146

5. Die Betragsänderungen sind auch in der entsprechenden Rubrik, der Unter­gliederung, in den Globalbudgets, in der Übersicht Globalbudgets (Seiten 13f.) sowie bei den von den Änderungen jeweils betroffenen Summenbeträgen der Anlagen I, I.a, I.b, I.c, I.d, I.e und III zu berücksichtigen.

Begründung:

Die Budgetobergrenze für das Jahr 2015 soll erhöht werden, um eine finanzielle Basis für allfällige Sonderaktivitäten im Rahmen des parlamentarischen Betriebes zur Verfügung zu haben.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Otto Pendl, August Wöginger, Katharina Kucharowits, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (52 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichts (137 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Artikel 1  Änderung des Bundesfinanzrahmengesetzes 2014 bis 2017

In § 1 werden die Schlusssummen wie folgt geändert:

Rubrik

Bezeichnung

Art der Ausgaben­beträge

2014

Von

abzuändern um Millionen Euro

2014

auf

0,1

Recht und Sicherheit

fix

7.813,706

2,5

7.816,206

Summe 0,1

 

 

7.896,606

2,5

7.899,106

Gesamtsumme

 

 

75.201,790

2,5

75.204,29

 

 


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