4. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind in der Untergliederung UG58 – Finanzierung, Währungstauschverträge die Beträge wie folgt zu ändern:
Detailbudget |
Mittelverwendungsgruppe/ Mittelaufbringungsgruppe |
Von |
abzuändern um Millionen Euro |
auf |
580101 |
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden |
33 999,146 |
5 |
34 004,146 |
5. Die Betragsänderungen sind auch in der entsprechenden Rubrik, der Untergliederung, in den Globalbudgets, in der Übersicht Globalbudgets (Seiten 13f.) sowie bei den von den Änderungen jeweils betroffenen Summenbeträgen der Anlagen I, I.a, I.b, I.c, I.d, I.e und III zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Budgetobergrenze für das Jahr 2015 soll erhöht werden, um eine finanzielle Basis für allfällige Sonderaktivitäten im Rahmen des parlamentarischen Betriebes zur Verfügung zu haben.
*****
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Otto Pendl, August Wöginger, Katharina Kucharowits, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage betreffend
Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (52 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichts (137 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Artikel 1 Änderung des Bundesfinanzrahmengesetzes 2014 bis 2017
In § 1 werden die Schlusssummen wie folgt geändert:
Rubrik |
Bezeichnung |
Art der Ausgabenbeträge |
2014 Von |
abzuändern um Millionen Euro |
2014 auf |
0,1 |
Recht und Sicherheit |
fix |
7.813,706 |
2,5 |
7.816,206 |
Summe 0,1 |
|
|
7.896,606 |
2,5 |
7.899,106 |
Gesamtsumme |
|
|
75.201,790 |
2,5 |
75.204,29 |
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