treffen, was vor 2004 eigentlich selbstverständlich war, nämlich dass Schutzsuchende, dass Asylwerber und Asylwerberinnen in Österreich nicht monate- und jahrelang zum Nichtstun verdammt werden, sondern dass sie für ihren Lebensunterhalt selber aufkommen können und dürfen.
Seit 2004 ist durch einen Erlass des damaligen Arbeitsministers Bartenstein geregelt, dass diesen Menschen nur die Prostitution – ich unterstreiche noch einmal: die Prostitution – sowie Ernte- und Saisonarbeit offensteht. Das sind unhaltbare Zustände.
Wiederholte Vorstöße der Grünen, das zu ändern und Schutzsuchenden und Asylwerbern und Asylwerberinnen einen legalen, rechtmäßigen Arbeitsmarktzugang zu geben, damit sie sich selber versorgen können, wurden mehrmals abgelehnt, zuletzt im letzten Sozialausschuss. Auch ein entsprechender Antrag der NEOS wurde abgelehnt. Auch in diesem Bereich kann sich die Bundesregierung natürlich dafür entscheiden, den Kopf weiter in den Sand zu stecken und zu sagen: Nein, auch wer arbeitsfähig und arbeitswillig ist, soll jahrelang zum Nichtstun gezwungen werden, soll sozusagen gezwungenermaßen mit staatlicher Förderung unterstützt werden, auch wenn er sagt, er möchte bitte arbeiten gehen, er möchte für sich selber sorgen.
Da gibt es bei der Bundesregierung offensichtlich noch immer sehr großen Lernbedarf. In diesen beiden Punkten werden wir dem Ausschussbericht nicht zustimmen. Ich möchte den Kollegen und Kolleginnen von den Regierungsfraktionen dringend nahelegen, mit dieser Politik des Kopf-in-den-Sand-Steckens aufzuhören, denn damit prolongieren Sie die Probleme. Sie lösen Sie nicht, sondern Sie sorgen dafür, dass diese Problemlage weiter besteht. Es liegt in Ihrer Hand, das hier und heute zu ändern. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.
14.09
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Kollegin Korun, ich glaube, der Regierung vorzuwerfen, bei dieser Thematik nur halbe Sachen zu machen oder gar den Kopf in den Sand zu stecken, ist ungerechtfertigt, denn davon sind wir weit entfernt. Sie kennen das Regierungsprogramm sicherlich auch, in dem ganz eindeutig festgehalten ist, dass die Entbürokratisierung, was die Rot-Weiß-Rot-Karte anlangt, evaluiert werden muss und auf der anderen Seite die Rot-Weiß-Rot-Karte weiterentwickelt werden soll, um eine weitere Modernisierung herbeizuführen.
Gerade im Bereich des Arbeitsmarktservice kann ich, ehrlich gesagt, keinen Änderungsbedarf erkennen. Deswegen haben wir auch gegen den Antrag der NEOS gestimmt, zumal die Frist für die Ausstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz lediglich acht Wochen beträgt und das AMS ohnehin nur vier Wochen Zeit hat, um alle Voraussetzungen zu prüfen, um dann ein arbeitsmarktpolitisches Gutachten zu erstellen.
Sie wissen ganz genau, dass dieses arbeitsmarktpolitische Gutachten auch der Aufenthaltsbehörde übermittelt wird, welche dann die Voraussetzungen insgesamt überprüft.
Die Kritik an der langen Verfahrensdauer – da gebe ich Ihnen ja recht – richtet sich daher an die Aufenthaltsbehörden, welche vor allem in Wien die achtwöchige Entscheidungsfrist oft erheblich überschreiten. Die im Gesetz verankerte Verfahrensdauer von acht Wochen ist aber auch aufgrund des notwendigen Zusammenwirkens mehrerer Behörden angemessen und im Vergleich zu Zuwanderungsbehörden in anderen Ländern relativ kurz. Denken wir nur an Kanada, das ein Zuwanderungsland ist: Da kann das Verfahren bis zu acht Monate dauern.
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