Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 154

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terreich zu holen. Diesem Ansinnen geben wir sicherlich keine Zustimmung. Daher wird dieser Antrag von uns abgelehnt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strolz hält eine Ta­fel mit der Aufschrift „Stimmt nicht“ in die Höhe.)

14.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


14.33.34

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ich bin erschüttert. Von Rot und Schwarz war ich es gewohnt, dass sie ihre Pfründe im geschützten Be­reich aufrechterhalten wollen. Aber dass da Grün mitspielt und Luxuspensionen von 12 000 € in alle Ewigkeit verlängert (Zwischenrufe bei den Grünen), das lässt natürlich schon Raum für Spekulationen. Aber da ich noch keinen Ordnungsruf hatte, will ich das auch nicht vertiefen.

Eine Zahl fehlt noch, die zwar im Ausschuss genannt wurde, aber heute zu diesem Thema noch nicht genannt wurde. Wir sprechen hier von geschätzten Kosten von 600 Millionen € jährlich für den Steuerzahler. 600 Millionen € wurden im Ausschuss genannt. In Österreich haben wir explodierende Staatsschulden, wir haben eine Steu­erquote, die keiner mehr erträgt, wir haben ein Sparbudget, aber wir haben offensicht­lich für alle möglichen Leute – Menschen, die Luxuspensionen beziehen oder auch Zu­wanderer – genügend Geld.

Und jetzt zu einem Thema, das ganz, ganz wichtig ist, und zwar zum Herkunftsland­prinzip, exemplarisch erklärt an der Familienbeihilfe.

Ich habe hier eine Anfragebeantwortung, wo das genau aufgelistet wurde nach Her­kunftsland. Österreich gibt pro Jahr 205 Millionen € für Kinder von Menschen aus, die zwar in Österreich arbeiten, aber Staatsbürger eines anderen Landes sind. 205 Millio­nen € jährlich, Tendenz klarerweise stark steigend. Offensichtlich haben wir für alle möglichen Leute außerhalb Österreichs Geld, aber für die österreichischen Familien keines.

Ich kann Ihnen kurz ein paar Zahlen vorlesen: 65 Millionen gehen nach Ungarn, 48 Mil­lionen in die Slowakei, 32 Millionen nach Polen. Das ist Geld, das wir uns sparen und sinnvollerweise den österreichischen Familien zuführen könnten. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Argument, das immer kommt, auch im Ausschuss: Wir profitieren ja quasi als Ös­terreicher auch davon, auch die Schweizer und so weiter, die zu uns kommen. – Ich habe nachgeschaut, es gibt keinen einzigen Schweizer, der in Österreich Familienbei­hilfe bezieht. Also das Problem haben wir nicht.

Zweites Thema: Es heißt immer, okay, das ist im europäischen Bereich nicht mach­bar. – Aktueller Fall eines Österreichers, der in England Familienbeihilfe beantragt hat. Dies wurde von den englischen Behörden abgelehnt mit dem Argument, dass sie das so sehen: Dort, wo die Kinder wohnen, ist auch der Lebensmittelpunkt. – Also in Eng­land geht es, in Österreich offensichtlich nicht. Wir fordern ganz vehement die Einfüh­rung des Herkunftsprinzips bei Sozialleistungen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.36.41

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wurm, ich weiß, Sie sind erst seit sechs Monaten im Haus. (Rufe: Sieben!) Sieben! – Hätten Sie sich etwas vertiefter vorbereitet, dann hätten Sie zum Beispiel einen Fall gefunden, in


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