wir tatsächlich hohe Zahlen haben, was Abtreibungen anbelangt. Wir brauchen auch nicht mehr Beratungsstellen. Es gibt österreichweit sehr, sehr viele Beratungsstellen, aber die haben vor allem das Problem, dass sie nicht entsprechend abgesichert sind, dass sie nicht genügend finanziert sind. Sie müssen jedes Jahr erneut um Subventionen ansuchen, und es ist nicht gewährleistet, dass für Frauen und junge Mädchen dadurch auch wirklich ein Zugang zur Beratung vorhanden ist.
Es fehlt auch in Österreich die Aufklärung. In den Schulen ist dieser Bereich auch nicht so weit vorhanden, dass man sagen könnte, es ist flächendeckend gewährleistet, dass Jugendliche und Kinder in einem vertrauten und für sie geschützten Rahmen aufgeklärt werden können und über Probleme, über Sexualität reden können.
Was auch fehlt: Nirgendwo in Europa sind Verhütungsmittel so teuer wie in Österreich. Darüber sollten wir auch reden. Wir haben schon mehrmals Anträge dazu gestellt und haben teilweise nur Lachen geerntet. Wir sollten darüber reden, wie wir Verhütungsmittel vor allem für Leute – für Frauen und auch junge Männer –, die es sich nicht leisten können, zugänglich machen und gewährleisten können, dass sie sie auch bekommen und Zugang haben. Das sind die Sachen, auf die wir uns konzentrieren sollten. Das in irgendeinen Zusammenhang zu stellen, so wie Sie, das halte ich für nicht besonders seriös. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 159 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ich weise den Antrag 366/A(E) dem Familienausschuss zu.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 71/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1973 betreffend die Arbeitsverfassung (Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, geändert wird (160 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.
19.35
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Es geht bei diesem Antrag um eine Veränderung von § 107 des Arbeitsverfassungsgesetzes. Ich erkläre es ganz kurz, das ist ein ganz spezielles Thema: Es hat sich in Europa in den letzten Jahren einiges verändert. Es gibt einen offenen Markt. Es gibt sehr viel Großkonzerne. Und es hat sich eingebürgert, dass diese Großkonzerne Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern gründen und dafür mehr oder weniger eigene Mitarbeiter als Geschäftsführer einsetzen.
Wir haben dann arbeitsrechtlich das Problem, dass zwar de facto im Handelsregister ein Geschäftsführer eingetragen ist, dieser aber nicht wirklich die volle Verfügungsge-
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