Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 249

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walt über das Unternehmen hat, sondern mehr oder weniger weisungsgebunden ist. Wenn dieser Mitarbeiter dann gekündigt oder abgesetzt wird, hat er sozusagen kein Recht als Arbeitnehmer, diese Kündigung oder Entlassung anzufechten beziehungs­weise ist das sehr schwer.

Herr Minister, Sie haben recht, ich bin erst seit sieben Monaten dabei, aber ich recher­chiere sehr genau. Sie haben letztes Mal gesagt, das Oberlandesgericht werde dem­entsprechend immer für den Arbeitnehmer entscheiden. Ich darf das korrigieren, denn ich habe mich erkundigt: Es sind die letzten Entscheidungen de facto immer laut die­sem § 107 gefällt worden, und immer zu Ungunsten dieser Arbeitnehmer beziehungs­weise „Pseudogeschäftsführer“. Das waren vor allem auch sehr viele Mitarbeiter jen­seits der 50, und die Unternehmen oder Konzerne sind dadurch diese Mitarbeiter auf sehr elegante Weise losgeworden.

Ich würde die Änderung dieses § 107 für sehr sinnvoll erachten und bitte Sie auch um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


19.37.41

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuse­her! Das Problem liegt weniger im § 107 als im § 36, und das Arbeitsverfassungsge­setz unterscheidet aus gutem Grund zwischen den Schutzbedürfnissen und den Be­reichen, in denen das Schutzbedürfnis nicht vorhanden ist. Dort, wo Arbeitgeberinter­essen überwiegen, ist dieses Schutzbedürfnis aus unserer Sicht nicht so gegeben.

Ich bin absolut Ihrer Meinung, dass sich die Arbeitswelt verändert hat, aber es ist auch die Rechtsprechung in diesem Punkt nicht eindeutig. Es gibt durchaus Fälle, in denen darauf Bezug genommen wird, und wenn die faktische Leitung nicht vorliegt, werden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Arbeitnehmer gesehen werden. Diese Fälle gibt es genauso. (Abg. Peter Wurm: ...! Nein, habe ich geprüft!)

Und darum sage ich: Ich glaube, unser Problem ist – und da bin ich bei Ihnen –, dass wir in § 36 die Ausnahmen deutlicher definieren sollten. Ich bin für eine sehr strenge Auslegung des leitenden Angestellten. Es soll diese aber möglich sein.

Das zweite Thema, mit dem wir immer wieder kämpfen, sind faire Vertragsklauseln. Wenn man heute einen Bundesligatrainer mit einem Dreijahresvertrag nach zwei Jah­ren bei vollen Bezügen heimschickt, wird niemand ein erhöhtes Schutzbedürfnis se­hen. Es geht immer darum, wie der Vertrag ausgestaltet ist.

Und da bin ich bei Ihnen: Da fehlen oft Möglichkeiten. Es gibt oft Verträge, die nicht das hergeben, was wir uns erwarten würden. Wenn jemand einen Auslandsaufenthalt in Kauf nimmt, dort dann Geschäftsführer ist, dann aber nach Hause geschickt wird, dann muss das auch entsprechend honoriert werden. Darauf sollte man viel mehr Wert legen.

Schauen wir, dass wir gescheite Vertragsklauseln zusammenbringen, dann haben wir, so denke ich, für diese Leute etwas erreicht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


19.39.22

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Grünen sind der Meinung, dass das Problem, das in der Begründung dieses An­trags dargestellt wird, durchaus eines ist, das wir ernst nehmen sollten. Wir sehen auch


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