Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 256

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

19. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 119/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stu­die zur Evaluierung der Auswirkungen der NFC-Bankomatkarten auf die Konsu­menten“ (148 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 134/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend kontaktloses Bezahlen (149 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen jetzt zu den Punkten 16 bis 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Aslan. – Bitte.

 


20.00.01

Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen zu Hause! Kontaktloses Bezahlen basiert auf NFC. Das ist die aktuell innovativste Zahlungsme­thode. Diese Zahlungsmethode mag wahrscheinlich auf Anhieb sehr einfach und was ihre Anwendung anlangt sehr schnell klingen; sie klingt auch sehr sicher, wie eine her­kömmliche klassische Transaktion. Da viele Konsumentinnen und Konsumenten aber nicht einmal über die Risken dieser neuen Technologie informiert sind, genau infor­miert sind, möchte ich das anhand eines Beispiels kurz erklären.

Unsere Konsumentin Frau Schmidt besitzt eine NFC-fähige Bankomatkarte. Als Frau Schmidt diese Bankomatkarte bekam, wusste sie nicht einmal von dieser Funktion, weil die Karte routinemäßig und nicht außerplanmäßig einfach ausgetauscht wurde. Nur einmal hat sie die Karte verwendet, weil ihre Tochter ihr diese Funktion zeigen wollte.

Was bedeutet das nun für unsere Konsumentin Frau Schmidt? – Ich muss auch dazu sagen, in unserer kapitalistischen Konsumentengesellschaft denkt ja die Wirtschaft nicht primär an den Konsumenten, sondern an ihre eigenen Interessen. – Jetzt neh­men wir an, dass Frau Schmidts Geldtasche in der U-Bahn gestohlen wird. Als Konto­inhaberin droht ihr ein Schaden von bis zu 125 €, weil ja fünfmal 25 € bezahlt werden kann und das ohne Eingabe eines PIN-Codes. Diese 125 € mögen wahrscheinlich für einen Bankmanager kein Schaden sein, aber für die pensionierte Frau Schmidt und für viele Österreicherinnen und Österreicher sind 125 € ja nicht wenig Geld.

Dann gibt es auch die Frage der Grenze zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit, weil das doch ein Gegenstand einer komplizierten zivilgerichtlichen Judikatur ist, die den meisten Konsumentinnen und Konsumenten nicht einmal geläufig sein dürfte. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken geben nur selten Auskunft darüber, in welchen Fällen die Haftung der Bank greift und in welchen Fällen diese ausgeschlossen ist.

Dazu wurde zuletzt auch bekannt, dass es mittlerweile eine sehr einfache Handy-App gibt, mit der Personen via NFC bei einer ebenfalls NFC-fähigen Bankomatkarte Daten abrufen können. Das heißt nichts anderes, als dass sie sich die letzten Transaktionen anschauen können, sie können auch den Guthabenstatus von Quick abfragen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite