Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 263

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reich Bankomatkarten mit der Zusatzfunktion im Bereich der Nahfeldkommunikation, also der bereits mehrfach angesprochenen NFC-Funktion, angeboten. Seit diesem Zeitpunkt gibt es auch immer wieder eine kritische Medienberichterstattung diese neue bargeldlose Bezahlmöglichkeit betreffend. Die Diskussionspunkte in den Medien rei­chen vom Informationsmangel bis hin zur unzureichenden Wahlmöglichkeit. Auch Si­cherheitsbedenken werden immer wieder angeführt.

Was die Sicherheit betrifft, möchte ich aber doch festhalten, dass die NFC-Technologie seit etwa zehn Jahren im Geldverkehr in über 50 Ländern erprobt ist, und die Erfah­rungswerte weisen nicht auf ein erhöhtes Sicherheitsrisiko bei kontaktlosem Bezahlen hin. Es ist nicht möglich, den Chip der Bankomatkarte, der auch diese NFC-Funktion beinhaltet, zu duplizieren, und das Auslesen der Daten mittels Handy-App über größe­re Entfernungen ist entgegen der Medienberichterstattung nicht möglich.

Fakt ist jedoch, und das müssen wir zu Kenntnis nehmen, dass die Einführung des NFC-Zahlungssystems für viele österreichische Konsumentinnen und Konsumenten überraschend kam, und die meisten von ihnen wurden über die neue Möglichkeit der Bankomatkarte zunächst nicht ausreichend informiert.

Geschätzte Damen und Herren, einer Umfrage der Spectra MarktforschungsgesmbH zufolge besitzen derzeit rund 32 Prozent aller Bankomatkartenbesitzer eine solche Kar­te mit NFC-Funktion, und lediglich 5 Prozent aller Bankomatkartenbesitzer haben schon einmal diese Funktion ausprobiert und damit bezahlt. Ganz wesentlich ist, dass sich gemäß dieser Umfrage ein Drittel aller Bankomatkartenbesitzer von ihrer Bank un­zureichend informiert fühlt.

Ganz wesentlich ist, und das möchte ich auch noch anmerken, dass ein Großteil der Bankkunden – rund 88 Prozent – selbst darüber entscheiden möchte, ob die Banko­matkarte mit NFC-Funktion ausgestattet ist oder nicht.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir nehmen die Anliegen der Konsumen­tInnen sehr ernst, und wir setzen uns auch im Hohen Haus dafür ein, dass künftig eine umfangreiche Information seitens der Banken sichergestellt ist. Ebenso treten wir dafür ein, dass eine effektive Wahlmöglichkeit, eben eine Opt-in- beziehungsweise Opt-out-Lösung für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten sichergestellt ist. Daher unterstützen wir auch den diesbezüglichen Antrag, der bereits im Ausschuss
für Konsumentenschutz eingebracht wurde. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Diesner-Wais.)

20.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


20.29.05

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde zur Abschaffung der Überzie­hungszinsen sprechen. Es ist ja in Österreich so gang und gäbe, gelebte Praxis und auch schon Selbstverständlichkeit geworden, dass die Leute ihr Konto überziehen. Das ist ein Spezifikum von Österreich und Deutschland, das gibt es sonst in Europa eigent­lich nirgends. Nach Information der Konsumentenschützer ist es so, dass ein Fünftel der Österreicher von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Überziehungszinsen sind je­ne Zinsen, die nach Ausschöpfung des Kontokorrentrahmens noch zusätzlich zu den Sollzinsen hinzukommen.

Die Höhe dieser Überziehungszinsen, das ist von meiner Kollegin auch schon ange­sprochen worden, ist oft nicht gerechtfertigt, aber es gibt verschiedene Banken zur Auswahl, und manche handeln da auch verantwortlich.

 


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