natürlich auch der Rechnungshof exzellente Vorschläge gemacht, die bereits abgelehnt wurden; wir haben sie als Antrag eingebracht.
Mir sind noch zwei Themen wichtig, die ich jetzt verpackt in einen Entschließungsantrag einbringe.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätssteigerung des Schulwesens durch objektive Auswahlverfahren für Schulleiter_innen sowie Förderung der Schulleiter_innenausbildung
Ich will, dass wir den Parteienproporz rausbekommen aus den Landesschulräten, Stadtschulräten. Das ist nicht mehr zeitgemäß im Sinne auch der Schulverwaltung.
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, so rasch wie möglich die notwendigen legistischen Schritte zu setzen, um einerseits den Ausbau einer qualitativ hochwertigen Schulleiter_innenausbildung zu forcieren und andererseits das Auswahlverfahren von Direktorinnen und Direktoren zu objektivieren.“
*****
Wenn wir diese Reise der Autonomie beschreiten – und dazu kommt ein Bekenntnis von Ihnen, Frau Ministerin, das taugt mir –, dann sind natürlich die Schulleiterinnen und Schulleiter eine ganz eklatant wichtige Schlüsselposition im Schulsystem. Das müssen echte Führungskräfte werden, vom Professionsverständnis her. Sie brauchen auch eine andere Ausbildung als bis heute, und ich werde nicht müde werden, dafür zu werben – so auch heute. (Beifall bei den NEOS.)
21.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Qualitätssteigerung des Schulwesens durch objektive Auswahlverfahren für Schulleiter_innen sowie Förderung der Schulleiter_innenausbildung
eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 21 betreffend Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (141 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014) (150 d.B.).
Es gibt einige „Baustellen“ im österreichischen Schulwesen, die Schulverwaltung ist eine der größten, doch auch die Ausbildung und das Auswahlverfahren von Direktorinnen und Direktoren sind renovierungsbedürftig.
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