17.49
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es bei dem vorliegenden Antrag auf Änderung des Wasserrechtsgesetzes? – Es geht darum, Rechtssicherheit herzustellen, und es geht darum, klare Rahmenbedingungen zu schaffen.
Warum ist das erforderlich? – Das ist deshalb notwendig, weil in der Steiermark derzeit die Gemeindestrukturreform stattfindet, die mit 1. Jänner 2015 wirksam wird.
Wie schaut die rechtliche Situation derzeit aus? – Die steirische Gemeindeordnung sieht vor, dass bei Gemeindefusionen die betroffenen Gemeinden ihre Rechte und ihre Pflichten im Sinne einer Gesamtrechtsnachfolge auf die neue Kommune übertragen können. Das ist aber in puncto Wasserrecht bis dato nicht möglich, denn Wasserbenutzungsrechte können nicht übertragen werden, wenn sie nicht an ein Eigentum an einer Liegenschaft oder an einer Betriebsanlage gebunden sind. Daher ist es im Sinne der Daseinsvorsorge wichtig, diese Möglichkeit einer Gesamtrechtsnachfolge zu schaffen.
Wie ist die Wasserwirtschaft in der Steiermark derzeit organisiert? – Sie ist in 117 Wasserverbänden organisiert, das inkludiert die Hochwasserschutzverbände, die Abwasserverbände, die Reinhalteverbände, und aufgrund der neuen Gemeindestrukturen ist auch eine Strukturharmonisierung bei den Wasserverbänden erforderlich.
Woher kommt die Initiative zu dem vorliegenden Antrag? – Die Initiative geht auf die steirischen Landtagsklubs von SPÖ und ÖVP zurück. Das bedeutet, die lokalen Interessen wurden entsprechend berücksichtigt.
Was bedeutet das für die Steirerinnen und Steirer? – Für die Steirerinnen und Steirer heißt das, ihre Wasserversorgung ist gesichert, und heißt weiters, dass die Kommunen ihrer öffentlichen Aufgabe im Sinne eines nachhaltigen Wassermanagements nachkommen können und die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung entsprechend garantieren.
Daher ersucht die SPÖ-Fraktion um Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.
17.51
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir werden diesem Antrag betreffend Wasserrechtsgesetz natürlich zustimmen, weil das eine logische Konsequenz ist.
Das, was ich jetzt noch einmal verstärkt ansprechen möchte, ist die Plastikproblematik, die wir haben.
Wir leben in einer Plastikwelt. Plastik ist etwas, das wir nicht immer sehen können, aber es ist wirklich omnipräsent. Wir haben es in den Lebensmitteln, in den Waschmitteln und in der Zahnpasta, wir haben es überall.
Ich bin überzeugt davon, viele von Ihnen werden heute Abend noch das Fußballmatch verfolgen, Brasilien gegen Deutschland, und der eine oder andere wird sich vielleicht ein Bier gönnen. (Zwischenruf der Abg. Lichtenecker.) Ich möchte ihm jetzt nicht den Gusto verderben, aber im Bier ist auch bereits Plastik enthalten.
Wenn Sie jetzt sagen: Das macht nichts, ich trinke ohnehin Mineralwasser!, dann muss ich auch Sie leider enttäuschen, denn auch im Mineralwasser ist bereits Plastik vorhanden.
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