Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 178

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wird dann immer argumentiert, beim Joghurt gehe es nicht anders, weil da Kiwi und was auch immer enthalten sei, daher müssen wir diese Toleranzgrenze haben, oder bei Wurst gebe es die Haut oder die Gewürze in Österreich nicht und deshalb müsse man das beifügen. – Kein Produkt braucht ein Drittel ausländischer Herkunft. Das kriti­sieren nicht nur wir, es sagten auch die Stakeholder der AMA-Marketing bei ihrer Ta­gung im Vorjahr, dass die Konsumenten ein Recht darauf haben, dass Rot-Weiß-Rot drinnen ist, wenn Rot-Weiß-Rot drauf ist, und zwar ganzheitlich, nicht nur zu zwei Drit­teln. (Beifall bei der FPÖ.)

Und wer das nicht glaubt, dem kann ich das hier noch einmal vorlesen – Beispiele für die korrekte Verwendung des AMA-Gütesiegels –: verwendbar für „Rohstoffe aus Ös­terreich, sofern sie dort herstellbar sind“, sonst ein Drittel Fremdprodukte. – Da haben wir also Handlungsbedarf, und wir werden morgen vor dem Hintergrund der Anfrage betreffend den Schweinefleischskandal – so nenne ich es –, den Schweinefleischim­portskandal eine kurze Debatte über die Anfragebeantwortung verlangen. Wie Sie wis­sen, ist ja in der Zeitung gestanden, dass wir aus Hongkong oder von der Bouvetinsel, die niemand kennt, Lebendschweine importieren.

Wir haben die Anfragebeantwortungen bekommen und werden morgen diese kurze Debatte verlangen. Der Gesundheitsminister hat eine wesentlich detailliertere Auskunft als der Landwirtschaftsminister gegeben, der sich hier abputzt und sagt, er wisse von nichts – es interessiert ihn anscheinend auch nicht. Der Gesundheitsminister weist da­rauf hin, dass lediglich aus USA, aus Kanada und aus Chile Fleisch in frischer Form und verarbeitetes Fleisch nach Österreich importiert werden kann. Die Statistik Aus­tria – jetzt kann man sagen, sie hat vielleicht einige Tippfehler gemacht, aber nicht bei 20 verschiedenen Ländern – listet Schweinefleischimporte aus Argentinien, Australien, Bangladesch, Brasilien, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, Indien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Libanon, Mauritius, Neuseeland, Russland, Seychellen, Süd­afrika, Uganda, Uruguay und aus Vietnam auf. So viele Tippfehler kann die Statistik Austria nicht machen, und ich wundere mich, warum man hier nichts unternimmt, aber morgen werden wir das in einer kurzen Debatte erörtern.

Ich möchte noch einmal die SPÖ und den Gesundheitsminister darauf hinweisen, dass es dringend an der Zeit ist, hier nicht immer den Vertretern des Bauernbundes nachzu­geben, sondern wirklich ein Gütesiegelgesetz voranzutreiben, das diesen Namen auch verdient und das österreichische Qualität unter österreichischer Auslobung auch si­cherstellt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Steinbichler: Mahlzeit!)

18.45


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Jannach verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jannach und weiterer Abgeordneter

betreffend Details hinsichtlich der Ausgestaltung einer jährlichen Berichtspflicht für die Agrar Markt Austria Marketing GmbH an den Nationalrat

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 522/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH (251 d.B.), TOP 15, in der 34. Sitzung des Natio­nalrates in der XXV.GP am 8.7.2014

 


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