Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 25

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich habe bei der Enquete des Bundesrates vor zwei Wochen die Position vertreten, dass es auf der einen Seite gewisse Stärkungen geben soll, wir haben andererseits auch im Regierungsübereinkommen die Frage von Effizienzsteigerung und Größe drinnen, und das ist auch die Position, die ich logischerweise selber vertrete, aber die Initiative und letztendlich auch die Beschlussfassung muss natürlich vom Parlament ausgehen.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Gartelgruber. – Bitte.

 


Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minis­ter! Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das im Jahr 2011 in Frankreich in Kraft getretene Gesetz bezüglich der Ganzkörperverschleierung für rechtens erklärt. Der EGMR entschied, dass dieses Verbot keine Diskriminierung sei und auch nicht gegen die Meinungs- und Religionsfreiheit verstoße. Damit ist es Staaten in Europa jetzt erlaubt, Ganzkörperverschleierungen zu verbieten.

Meine Frage jetzt an Sie:

25/M

„Wann ist mit einer Regierungsvorlage, die ein Burkaverbot zum Inhalt hat, zu rechnen, zumal der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein solches Verbot für men­schenrechtskonform erachtet hat?“

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich vertrete die Position, dass nicht alles, was wir regeln dürfen, automatisch geregelt werden muss, auch wenn es EMRK-konform wäre. Ich erkenne ehrlich gesagt in meinem bisherigen Wahrnehmen keinen Anlass für eine allgemeine verfassungsrechtliche Regelung – und ich nehme an, dass Sie mich in dieser Funktion ansprechen, denn wenn es um die Frage von Schule, Sicherheit oder sonst irgendetwas geht, wäre ich ja der falsche Ansprech­partner.

Sie können mich auch in meiner Zuständigkeit für das Dienstrecht ansprechen. Auch da muss ich sagen, ich habe bisher keinerlei Anlassfall gesehen – und es ist mir auch nichts Diesbezügliches mitgeteilt worden –, aus dem ein Regelungsbedarf oder ein Handlungsbedarf entstehen würde.

Jetzt könnten Sie noch sagen, der dritte Bereich ist der verfahrensrechtliche, etwa im Bereich des Bundesverwaltungsgerichtes. Auch in der mehrjährigen Praxis des Asylgerichtshofs, also von Mitte 2008 bis Ende des Jahres, und jetzt seit Beginn dieses Jahres des Bundesverwaltungsgerichtes hat es – ich habe mich noch einmal erkun­digt –keinen einzigen Fall gegeben, bei dem das irgendeine Rolle gespielt hätte. Und wenn es eine Rolle gespielt hätte, dann hätte man verfahrensrechtlich jetzt schon sitzungspolizeiliche Möglichkeiten gehabt, entsprechend zu reagieren, nämlich die Identitätsfeststellung zu verlangen und zu ermöglichen.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Gartelgruber.

 


Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Vielen Dank, Herr Minister, nur das ist jetzt nicht das eigentliche Problem in Österreich, denn ich glaube auch, dass die Burka ein Symbol der Unterdrückung der Frau ist. Ehrenmorde, Zwangsverheiratung und sogar Beschneidungen sind in Österreich traurige Realität. Ich erinnere an einen kürzlich verhandelten Fall in Innsbruck, wo ein Täter, ein Afghane, öffentlich bekannt-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite