Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 57

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legistischen Sinne sozusagen ein Feintuning ist, aber die Bedeutung gerade für junge Menschen ist durchaus größer. Pro Jahr betrifft das rund 40 000 junge Männer, für sie wird dadurch eine unnötige Doppelgleisigkeit abgeschafft.

Es geht natürlich auch um eine Kostenersparnis für junge Menschen, die sich gerade in einer Lebensphase befinden, in der sie ohnehin nicht über sehr viel verfügen. 35 €, aber auch mehr – je nach Führerscheinklasse –, können sie damit einsparen; insge­samt 1,5 Millionen € pro Jahr.

Es ist dies auch ein Beitrag, ein kleiner Beitrag, aber dennoch, zur Attraktivierung und Reform des Wehrdienstes, wie wir es auch im Entschließungsantrag des Nationalrates gefordert haben. Daher freue ich mich natürlich über breite Zustimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Dem zweiten Antrag, jenem des Abgeordneten Willi, der ebenso eine Änderung des Führerscheingesetzes betrifft, können wir als ÖVP hingegen nicht zustimmen. Die vorgeschlagene Erweiterung der Delikte im Vormerksystem sehen wir als nicht zielführend. Zum einen würde die Aufnahme der Übertretung der zulässigen Höchst­geschwindigkeit inklusive Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu einer Ent­schärfung der heute bestehenden rechtlichen Lage führen, denn heute kommt es schon zu einem direkten Führerscheinentzug in einem solchen Fall; laut diesem Vorschlag würde es lediglich zu einer Vormerkung im Vormerksystem führen, und ich glaube, das ist auch nicht im Sinne des Antragstellers.

Zum anderen erachten wir die Aufnahme des Delikts Handy am Steuer als prob­lematisch, nämlich rein aufgrund der Aussage, dass die Unfallursache Nummer eins Handy am Steuer sei. Die Unfallursache Nummer eins ist Ablenkung. Diese geschieht durchaus auch durch Handy am Steuer, aber auch durch vieles andere. Das Reden mit dem Beifahrer, Essen, Trinken, selbst das Telefonieren mit einer Freisprechanlage stellt schon eine Ablenkung dar, und es gibt da noch viele andere Dinge.

Handy am Steuer ist eine Gefahrenquelle, das ist uns bewusst, und wir setzen in diesem Bereich auf Aufklärung, auf Bewusstseinsbildung und entsprechende Strafen.

Diese beiden Punkte plus die Zunahme der Bürokratie durch die im Antrag enthaltenen verpflichtenden Lenkererhebungen, die eben zu mehr Bürokratie führen würden, sehen wir als Grund dafür, diesem Antrag nicht zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rauch. – Bitte.

 


11.18.04

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! In der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses wurde über den Antrag zu Tagesordnungspunkt 2 abgestimmt – meine Vorrednerin hat schon darüber gesprochen –, nämlich dass eine militärärztliche Feststellung genügt, um einen zivilen Führerschein zu erhalten. Die Frist bleibt mit 18 Monaten gleich.

Wir begrüßen diesen Antrag, denn diese Regelung wertet das Militär auf, es spart Kosten und Zeit, 40 000 Jugendliche ersparen sich den zweiten Gang zur Unter­suchung, 35 € werden an Honorarkosten gespart. Wie wir alle wissen, verfügt das Bundesheer über ausgezeichnete militärische Ärzte. Aufgrund der allgemeinen Wehr­pflicht werden die Jugendlichen einer vollständigen gesundheitlichen Untersuchung unterzogen, welche für uns auch sehr wichtig ist, und deswegen stehen wir auch hinter der allgemeinen Wehrpflicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Man schlägt da zwei Fliegen mit einer Klappe. Es gibt zwar massive Baustellen beim Bundesheer und der Bundesminister für Landesverteidigung hat uns in seiner letzten


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