Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 68

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Fehler. Ich denke, der Zugang zu diesem Beruf soll ein niederschwelliger sein und letzten Endes kommt es auch darauf an, wie man eine solche Pflegelehre ausgestaltet. Wenn ein 15-Jähriger oder eine 15-Jährige, der oder die neu beginnt, möglicherweise zunächst einmal ein Jahr lang eine theoretische Ausbildung macht, dann ist er oder sie auch schon wieder ein Jahr reifer. Man kann also beim Aufbau eines Lehrplans sehr wohl genau auf die Entwicklung von jungen Menschen Bedacht nehmen und darauf, inwieweit man sie an diesen Beruf heranführt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich meine daher, dass es wirklich sinnvoll wäre, da eine Initiative zu setzen, auch im Hinblick darauf, dass wir tatsächlich einen Mangel an Pflegekräften haben.

Ganz kurz auch noch zu den Anträgen der Kollegin Schwentner, nämlich betreffend Rechtsanspruch – einerseits Rechtsanspruch auf die Pflegekarenz und die Pflegeteil­zeit und andererseits auch im Bereich Bundespflegegeldgesetz –: Ich glaube, das ist einfach ein Zug der Zeit. Pflegende Angehörige sind eine Personengruppe, die zwar schon einige Verbesserungen erfahren hat – das wollen wir nicht abstreiten –, aber wenn man diese Verbesserungen macht, dann bitte mit Rechtsanspruch, denn alles andere ist nur eine Scheinlösung. Wenn es keinen Rechtsanspruch gibt, hat man keine Garantie, die Verbesserungen auch wirklich in Anspruch nehmen zu können. (Beifall bei der FPÖ.)

11.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


11.48.39

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat schon gesagt, dass es bei diesem Punkt um eine Fülle von Verbesserungen auch für Menschen mit Behinderungen geht, besonders beim Bundesbehindertengesetz. Es wurden schon einige Dinge genannt, die sehr wichtig sind, wie zum Beispiel, dass auch die Vorsitzende des Monitoringausschusses in Zukunft im Bundesbehindertenbeirat vertreten sein wird, was uns ganz besonders wichtig war und was im Gesetzwer­dungsprozess auch noch von den Begutachtungen in das Gesetz mit aufgenommen wurde.

Eine ganz wichtige Änderung wird es in Bezug auf Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, geben. Bislang war es so, dass sie nach einem gescheiterten Arbeitsversuch keine Waisenrente mehr erhalten haben. Es ist ein großer Erfolg, und ich bedanke mich bei allen, die daran beteiligt sind, besonders beim Herrn Bundes­minister, dass diese Änderung heute auch wirklich beschlossen werden kann. Dadurch wird es möglich, dass Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, einen Arbeitsversuch wagen können, ohne Angst haben zu müssen, dass sie die Waisen­rente nicht mehr erhalten, falls es doch nicht klappt.

Ich möchte dazu folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 236 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

 


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