Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 70

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1. Im Gesetzestitel wird der Ausdruck „das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz“ durch den Ausdruck „das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz“ ersetzt.

2. Art. 1 Z 2 lautet:

»2. Nach § 685 wird folgender § 686 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2014

§ 686. § 252 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2014 tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft.“«

3. Art. 2 Z 2 lautet:

»2. Nach § 354 wird folgender § 355 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2014

§ 355. § 128 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2014 tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft.“«

4. Art. 3 Z 2 lautet:

»2. Nach § 346 wird folgender § 347 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2014

§ 347. § 119 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2014 tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft.“«

Begründung

Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden legistisch-technische Korrekturen vorge­nommen:

Der Gesetzestitel wird mit einer Konjunktion und die Schlussbestimmungen werden mit Überschriften ausgestattet.

Darüber hinaus ist die Schlussbestimmung zur ASVG-Novelle umzunummerieren, da die Zahl 685 als Paragraphenbezeichnung bereits im Rahmen des „Bauarbeitspaketes“ vergeben worden ist.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


11.52.21

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Liebe ZuseherInnen auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Das Thema, das wir heute besprechen, sind die Aufs und Abs in der Behindertenpolitik.

Zuerst möchte ich gleich einmal über eine wirklich positive Entwicklung berichten, deren wir ja nicht so viele erleben; es geht um das Thema Therapiehunde. Beide Regierungsparteien bringen jetzt einen Antrag mit Formulierungen betreffend die genaue Bezeichnung und Beschreibung, wann ein Therapiehund ein Therapiehund ist, ein. Ich freue mich, dass die beiden Regierungsparteien einfach meinen Vorschlag über­nommen haben und wir das nun gemeinsam einbringen können. Alle Parteien


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